Cannabidiol: Trend am Rande der Legalität

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen warnen vor Lebensmitteln mit dem Inhaltsstoff der Hanfpflanze.
Produkte aus Hanf
Off
  • Produkte mit Cannabidiol (CBD) werden im Handel angeboten, obwohl sie keine Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) haben.
  • Einige Produkte wurden bereits vom Markt genommen.


Nicht nur Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend. Auch um den Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) entwickelt sich ein regelrechter Hype. Als Hilfe bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen oder Depressionen preisen einige Hersteller ihre Produkte an. In Drogerien, Supermärkten und Onlineshops sind Kapseln, CBD-Öl oder Kaugummis erhältlich. In diesen Produkten können gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten sein. Dürfen mit CBD angereicherte Lebensmittel überhaupt verkauft werden? Wie sind sie rechtlich einzuordnen?

Die Vermarktung von Lebensmitteln mit bestimmten Pflanzenteilen der Hanfpflanze ist legal. Samen beziehungsweise Öl oder Mehl daraus sind traditionelle Zutaten, sie dürfen daher unter bestimmten Bedingungen verwendet werden.

Aus Sicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss jedoch für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) gestellt werden. Entsprechende Zulassungen als Novel Food liegen bislang nicht vor. „Die Produkte dürften also gar nicht verkauft werden“, erklärt Sandra Reppe, Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale MV. „Da die Sicherheit von CBD in Lebensmitteln und somit auch in Nahrungsergänzungsmitteln nicht hinreichend belegt ist, raten wir von einem Verzehr ab“, so die Expertin.

Warum sind die Produkte überhaupt erhältlich?

Die Herstellung und den Verkauf von Lebensmitteln überwachen die jeweils zuständigen Landesbehörden. Die Überwachungsbehörden können allerdings nicht jedes erhältliche Produkt prüfen. Manche Bundesländer gehen aktiv mit dem Thema „Cannabidiol in Lebensmitteln“ um und nehmen entsprechende Produkte vom Markt. Einige Gerichtsverfahren laufen noch – bis zur Entscheidung werden diese Produkte häufig weiter angeboten. „Unserer Ansicht nach ist es nicht akzeptabel, dass etwa CBD-haltige Kaugummis erhältlich sind, obwohl sie keine Zulassung haben. Wir brauchen ein bundesweit abgestimmtes, einheitliches Vorgehen der zuständigen Behörden“, so die Ernährungsexpertin.

 

Für weitere Informationen:
Sandra Reppe, Projekt Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

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