Erschreckende Bilanz bei EU-weiter Kontrolle des Online-Handels

Pressemitteilung vom
Vielzahl an Nahrungsergänzungsmitteln verstößt gegen EU-Recht

Vielzahl an Nahrungsergänzungsmitteln verstößt gegen EU-Recht

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Fatburner, Gelenkkapseln, Pillen fürs Gedächtnis: Im Internet findet sich für jedes Problem ein Händler, der ein Nahrungsergänzungsmittel im Angebot hat. Die Hersteller bewerben die Produkte teils mit unzulässigen Gesundheitsversprechen oder reichern sie gar mit nicht zugelassenen neuartigen Zutaten an. Die Brisanz des Problems machte erneut eine große europäische Kontrollaktion deutlich.

Im dritten Quartal 2017 fand europaweit die erste koordinierte amtliche Kontrolle von Lebensmittelangeboten (hauptsächlich Nahrungsergänzungsmittel) im Internet statt. Der im Februar 2018 veröffentlichte Bericht zeigt, dass die Behörden fast 800 nicht verkehrsfähige Angebote bei 1100 geprüften Internetseiten fanden. „Strengere Regulierung des Marktes, häufigere Kontrollen und bessere grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Rechtsverfolgung sind überfällig“, kritisiert Sandra Reppe von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Der Bericht der Europäischen Kommission kommt zu dem Schluss, dass der Online-Handel mit Lebensmitteln stärker kontrolliert werden muss. Gerade bei Nahrungsergänzungsmitteln häufen sich Hinweise und Beschwerden zu Internetshops und -Marktplätzen.

Die Wahrscheinlichkeit, Nahrungsergänzungsmittel im Internet zu finden, die nicht EU-rechtskonform sind, ist sehr hoch. „Auch der Marktcheck der Verbraucherzentralen zu Gelenkmitteln auf klartext-nahrungsergaenzung.de zeigt, dass insbesondere die Betreiber von Internetshops bei Gesundheitsversprechen negativ auffallen“, so Sandra Reppe.

Hintergrund

EU-Kommission: Die erste europaweite Kontrollaktion zu Lebensmittelangeboten aus dem Internet (Englisch)

Positionspapier der Verbraucherzentralen und des vzbv

Für weitere Informationen:

Sandra Reppe, Projekt Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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