GLÜHWEIN – ZUTATEN OFT UNKLAR

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. klärt auf
Glühwein mit Deko am Tisch
Off

Glühwein ist in der Adventszeit sehr beliebt. Doch wer im Supermarkt zu dem süßen Getränk greift, erfährt nur selten, was er genau trinkt. „Denn im Gegensatz zu den meisten anderen Lebensmitteln muss Glühwein weder eine Zutatenliste noch eine Nährwerttabelle tragen“, sagt Antje Degner von der Verbraucherzentrale MV. Einige Hersteller zeigen sich jedoch verbraucherfreundlich und machen die Angaben freiwillig.

Woraus besteht Glühwein?

Die Zusammensetzung von Glühwein ist in der EU- Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse rechtlich geregelt. Demnach ist Glühwein ein weinhaltiges Getränk, das ausschließlich aus Rot- oder Weißwein gewonnen wird und hauptsächlich mit Zimt und/ oder Gewürznelken gewürzt wird. Der Alkoholgehalt muss zwischen sieben und 14,5 Volumenprozent liegen. Der Zusatz von Zucker oder anderen süßenden Zutaten sowie bestimmten Farb- und Aromastoffen ist erlaubt.

Warum muss Glühwein keine Zutatenliste und keine Nährwerttabelle haben?

Getränke, die einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent haben, müssen laut EU- Lebensmittelinformationsverordnung kein Zutatenverzeichnis tragen. „Auch eine Nährwerttabelle, aus der man den Zuckergehalt ablesen könnte, ist für diese Getränke nicht vorgeschrieben“, so Antje Degner.


FAZIT:
WER WISSEN MÖCHTE, WAS IM GLÜHWEIN STECKT, KANN IHN AUCH SELBST HERSTELLEN. SO HAT MAN DIE QUALITÄT DES GRUNDWEINS, DIE GEWÜRZE UND DEN ZUCKERGE-HALT SELBST IN DER HAND. WICHTIG IST, DASS DER WEIN NICHT ÜBER 70 GRAD CELSIUS ERHITZT WIRD. SONST LEIDET DER GE-SCHMACK UND DER ALKOHOL KANN VERDUNSTEN.

 

Für weitere Informationen
Antje Degner | Fachbereich Lebensmittel und Ernährung

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