Gut essen macht stark

Pressemitteilung vom
Kostenloses Projektangebot der Verbraucherzentrale M-V zur Optimierung der Verpflegung und zur Ernährungsbildung in Kitas
Kinder im Kindergarten am Tisch
Off

Im Rahmen des Bundesprojektes „Gut Essen macht stark“ werden Kitas gezielt auf ihrem Weg unterstützt, das Thema Essen und Trinken in ihren Bildungs- und Erziehungsprozess zu integrieren.

Neben dem Elternhaus prägen Kitas das Essverhalten von Kindern ganz enorm. In M-V gibt es in allen Kitas eine Vollverpflegung. Kitas haben damit die große Chance, nicht nur gesundheitsfördernde Speisen und Getränke anzubieten, sondern auch die Basiskompetenzen zur Ernährungsbildung zu vermitteln.

Wie läuft das Projekt ab?

Nach einer ausführlichen Bestandsanalyse entwickeln wir gemeinsam passgenaue Angebote für Ihr Kita-Team, für die Elternkommunikation und für Ernährungsbildungs-Aktionen. Wir organisieren zum Beispiel Speiseplanchecks, Elternabende und Infotische oder erstellen ein Ernährungskonzept mit Ihnen.

Neben der individuellen kostenfreien Beratung erhalten alle teilnehmenden Kitas ein umfangreiches Medienpaket.

Kann Ihre Kita beim Projekt mitmachen?

„Alle Kitas, die in einem Fördergebiet des Programmes „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ liegen, können an unserem Projekt teilnehmen“, so Antje Degner von der Verbraucherzentrale M-V. „Sprechen Sie uns einfach an“.

Das Projekt „Gut Essen macht stark: Mehr gesundheitliche Chancengleichheit im Quartier“ wird gefördert vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 

FAZIT: Interessierte Kitas, die in einem Fördergebiet liegen, können sich gern bei uns melden unter der Telefonnummer 0381 20 870 17.

 

Für weitere Informationen:
Antje Degner | Fachbereich Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.