Kalorienangaben bei Bier und Biermischgetränken

Pressemitteilung vom
Im Januar 2020 hat die VZMV in einem Marktcheck 84 Biere und Biermischgetränke im Hinblick auf die Angabe des Brennwertes (Kalorien / Joule) geprüft.
Bierflaschen
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Im Januar 2020 hat die Verbraucherzentrale MV in einem nicht repräsentativen Marktcheck 84 Biere und Biermischgetränke im Hinblick auf die Angabe des Brennwertes (Kalorien / Joule) geprüft. Es handelte sich dabei um 64 Biere und 20 Biermischgetränke von 56 verschiedenen Marken.

Hintergrund des Marktchecks war die „Initiative für mehr Transparenz bei der Kennzeichnung für Bier“ des Deutschen Brauer-Bundes und des Bundesverbandes Private Brauereien Deutschland. Anfang 2019 empfahlen sie ihren Mitgliedsbrauereien zukünftig den Brennwert auf allen Bieren und Biermischgetränken freiwillig anzugeben.

Ergebnisse des Marktchecks
Bei 45 Prozent der begutachteten Getränke war der Brennwert auf dem Etikett bzw. auf der Bierdose aufgedruckt. Davon waren 19 Produkte nicht nur mit der Kalorienangabe, sondern zusätzlich mit weiteren Nährwertangaben versehen.

Teilweise gab es Unterschiede bei der Kennzeichnung verschiedener Produkte derselben Marke. Während beispielsweise das Bier einer Marke Angaben zum Brennwert trug, hatte das Biermischgetränk der gleichen Marke keine entsprechende Kennzeichnung. Ebenso fiel bei einigen Herstellern die unterschiedliche Kennzeichnung zwischen Flaschen und Dosen auf.

Die Verbraucherzentrale MV hat mehrere Brauereien angeschrieben, um nachzufragen, was sie daran hindert, Verbraucher freiwillig über den Kaloriengehalt ihres gesamten Sortiments zu informieren. Fast alle angeschriebenen Anbieter meldeten sich zurück. Sie gaben größtenteils an, dass sie sich im Umstellungsprozess befinden und Restbestände an Etiketten aufgebraucht werden. Die Zeitpunkte, ab wann die neu gekennzeichneten Produkte im Handel erhältlich sind, reichten von „ab sofort“ bis „spätestens Ende 2020“. Eine Brauerei erklärte allerdings, dass sie aufgrund der Übersichtlichkeit und des Designs auf die freiwilligen Angaben zum Nährwert auf ihren Etiketten verzichtet.

Hintergrund
Seit 2016 ist für fast alle verpackten Lebensmittel die Deklaration des Brennwertes und bestimmter Nährstoffe gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings sind Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol von dieser Kennzeichnung aus nicht nachvollziehbaren Gründen ausgenommen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ist die Angabe der Kalorien und weiterer Nährwertangaben auf alkoholischen Getränken längst überfällig.

Die freiwillige Kennzeichnung der Bierhersteller ist ein Schritt in die richtige Richtung. Verbraucherfreundlicher wäre jedoch eine europaweit gültige gesetzlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett aller alkoholischen Getränke.

 

Für weitere Informationen:
Sandra Reppe, Projekt Lebensmittel und Ernährung

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Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

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