Lebensmitteleinkauf im Internet

Pressemitteilung vom
Lebensmittel online zu bestellen ist eine Möglichkeit, in Corona Zeiten Kontakte einzuschränken.
Einkaufswagen Internet
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Die Bestellung von Lebensmitteln im Internet hat laut dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen. Lebensmittel online zu bestellen ist eine Möglichkeit, in Corona Zeiten Kontakte einzuschränken. Für den ein oder anderen, der sich in häuslicher Quarantäne befindet, gibt es vielleicht gar keine andere Möglichkeit.

Lieferbedingungen und Gebühren
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzulesen. Sonst kann es passieren, dass Sie sich nach mühsamer Zusammenstellung des Warenkorbes über den Endbetrag wundern.

Lieferservices des stationären Handels liefern die Ware nur in einem bestimmten Umkreis um die Filiale. Die Lieferung erfolgt in der Regel mit eigenen Fahrzeugen. Reine Lebensmittel-Onlineshops stellen die Lebensmittel per Paket zu. Sie liefern teilweise deutschlandweit, häufig ist die Lieferung jedoch auf wenige Großstädte beschränkt.

Zu den Kosten für die Lebensmittel kommen neben Versandkosten unter Umständen noch Gewichtszuschläge für Getränkekästen oder ein Frischezuschlag für Kühl- oder Tiefkühlware dazu. Dadurch kann sich die Gesamtsumme schon mal um zehn Euro erhöhen. Bei manchen Lebensmittel-Onlineshops entfallen die Versandkosten ab einem bestimmten Bestellwert. Einige Onlineanbieter geben einen Mindestbestellwert vor. Auf jeden Fall muss der Anbieter vor Einleitung des Bestellvorgangs darüber informieren, ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen.

Lebensmittelkennzeichnung im Online-Shop
Wer beispielsweise an einer Lebensmittelallergie leidet, muss sich beim Online-Einkauf von Lebensmitteln genauso gut informieren können wie beim Einkauf im Supermarkt. Grundsätzlich müssen Verbraucher vor Vertragsabschluss dieselben Informationen vorfinden, die auch auf den Lebensmittelverpackungen und im Supermarkt Pflicht sind. Das sind zum Beispiel die genaue Bezeichnung des Lebensmittels, das Zutatenverzeichnis, die Nährwertangaben, die Füllmenge oder das Ursprungsland bei Obst und Gemüse. Auch der Preis und der Grundpreis (Preis pro Kilogramm / Liter bzw. pro 100 Gramm / 100 Milliliter) müssen angegeben werden. Eine Ausnahme bildet das Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum. Es muss nicht auf der Internetseite des Anbieters aufgeführt sein.

Widerrufsrecht
Bei Einkäufen im Internet steht Ihnen normalerweise ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Aber Achtung: für Lebensmittel gibt es Ausnahmen. Beispielsweise sind schnell verderbliche Waren oder Lebensmittel, die individuell an die Wünsche des Kunden angepasst wurden (z. B. selbst kreierte Müslimischung) vom Widerrufsrecht ausgenommen.

Für weitere Informationen:
Sandra Reppe, Fachbereich Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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