Mangelware: Festtagsbraten aus tiergerechterer Haltung

Pressemitteilung vom
Bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zum „Haltungsform-Label“
Weihnachtsbraten

Off

Bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zum „Haltungsform-Label“

Das Wichtigste in Kürze

  • Supermärkte und Discounter bieten kaum Fleisch mit besseren Haltungsstandards an.
  • Knapp 90 Prozent des Fleischangebotes trug das Label der Stufen 1 und 2
  • Das „Haltungsform-Label“ des Handels ist kein Tierwohllabel. Die Verbraucherzentralen fordern schnellstmöglich eine aussagekräftigere staatliche Tierwohlkennzeichnung.

 

Wer seinen Weihnachtsbraten aus besserer Tierhaltung auftischen möchte, hat es schwer. Auch anderthalb Jahre nach Einführung des „Haltungsform-Labels“ des Handels bieten Supermärkte und Discounter noch immer nur ein geringes Angebot an Fleisch mit höheren Haltungsstandards. Das zeigt ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen bei mehr als 1.700 verpackten Fleischprodukten aus rund 30 Geschäften.

Auswahl bei Fleisch aus deutlich besserer Tierhaltung - Fehlanzeige

Seit April 2019 kennzeichnen acht große Handelsunternehmen ihre Fleischprodukte einheitlich mit dem Label „Haltungsform“. Dieses vierstufige, freiwillige Label ordnet das bestehende Fleischangebot nach unterschiedlichen Haltungsformen ein. Dabei geht es insbesondere um das Platzangebot und Beschäftigungsmaterial für die Tiere im Stall und ob sie nur im Stall gehalten werden oder Kontakt mit dem Außenklima haben. 87 Prozent des überprüften Fleischangebotes stammt aus den Haltungsformen 1 und 2. „Das entspricht gerade einmal dem gesetzlichen Mindeststandard oder liegt knapp darüber“, so Simone Goetz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Aus Haltungsform 4 mit den höchsten Standards stammt rund 10 Prozent des Angebots. Fleisch aus Haltungsform 3 war nur in wenigen Geschäften zu finden.

Kaum Entwicklung im Fleischangebot mit mehr Tierwohl

Kurz nach der Einführung des Labels im April 2019 hatten die Verbraucherzentralen einen ersten Marktcheck durchgeführt. Im aktuellen Marktcheck wollten sie wissen, wie sich das Fleischangebot der einzelnen Stufen im Vergleich zum Vorjahr verändert hat. Sie stellten aber kaum Veränderungen fest: wie bereits 2019 stammt auch aktuell mehr als die Hälfte der Fleischprodukte aus Haltungsform 1 und gut ein Drittel aus Haltungsform 2. Fleisch aus Haltungsform 3 macht mit drei Prozent einen verschwindend geringen Anteil aus. Haltungsform 4 ist mit gut 10 Prozent etwas häufiger vertreten. Es handelt sich dabei vor allem um Biofleisch. Eine positive Tendenz ist zu erkennen: aus Haltungsform 1 gibt es kein Geflügelfleisch mehr.

Angebot der Fleischsorten variiert stark

88 Prozent des Fleisches aus Haltungsform 2 war Geflügelfleisch und nur 12 Prozent Schweinefleisch. Aus der Haltungsform 3 gab es nur ein Rindfleischprodukt, der Rest teilt sich je zur Hälfte in Schweine- und Geflügelfleisch auf. „Das schränkt die Auswahl beim Einkauf erheblich ein“, so Simone Goetz.

Transparenz und Verfügbarkeit verbessern

„Damit Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Fleisch aus besserer Tierhaltung kaufen können, müssten Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch auch in der "Haltungsform" 3 und 4 gut verfügbar sein“, so Simone Goetz. „Davon sind die Handelsketten derzeit jedoch weit entfernt.“ Wenn Händler ihren Kunden mehr Orientierung bieten wollen, müssten sie die „Haltungsform“ konsequent auch an Bedientheken und auf Wurstwaren kenntlich machen und besser über die Kriterien des Labels informieren.

Die vierstufige Kennzeichnung des Handels ist kein Tierwohllabel und kann auch nicht flächendeckend für mehr Tierwohl in den Ställen sorgen. Mehr Platz und Einstreu im Stall sind noch kein Garant dafür. Die Haltungsform-Kennzeichnung kann deshalb nicht mehr als eine Übergangslösung sein. Die Verbraucherzentralen fordern, schnellstmöglich die umfassendere und damit aussagekräftigere staatliche Tierwohlkennzeichnung einzuführen.

„Um das Leben aller Nutztiere zu verbessern und flächendeckend für mehr Tierwohl zu sorgen, ist zusätzlich der ambitionierte Umbau der gesamten Nutztierhaltung notwendig“, so Simone Goetz. Dazu braucht es ein klares Bekenntnis von Bundesregierung und Bundesländern, für die alle Tierarten gesetzliche Mindeststandards sowie Zielwerte für die messbaren Tiergesundheits- und Tierwohlparameter einzuführen und schrittweise verbindlich anzuheben.

Mehr Informationen zum Marktcheck und zu den Ergebnissen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/haltungsform-fakten

Für weitere Informationen:
Simone Goetz, Fachbereich Lebensmittel und Ernährung

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Unsere aktuellen Stellenangebote

Aktuell haben wir folgende offenen Stellen zu besetzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.