Marktcheck Portionsangaben bei Lebensmitteln oft unsinnig und verwirrend

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentralen haben in einem aktuellen bundesweiten Marktcheck 211 Lebensmittel aus acht Produktgruppen überprüft. Fazit: Die freiwillige Angabe von Portionsgrößen auf Lebensmittelverpackungen ist oft unsinnig und verwirrend.

Die Verbraucherzentralen haben in einem aktuellen bundesweiten Marktcheck 211 Lebensmittel aus acht Produktgruppen überprüft. Fazit: Die freiwillige Angabe von Portionsgrößen auf Lebensmittelverpackungen ist oft unsinnig und verwirrend.

Off

Seit Dezember 2016 ist die Nährwertkennzeichnung für verpackte Lebensmittel bis auf wenige Ausnahmen verpflichtend. Es müssen der Energiegehalt und die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angegeben werden.

Hersteller können zusätzlich zu diesen verpflichtenden Nährwertangaben freiwillig Nährwertangaben pro Portion machen.
Häufig erfolgt auch eine prozentuale Angabe, die sich immer auf den Energiebedarf eines durchschnittlichen Erwachsenen (2.000 Kilokalorien pro Tag) beziehen muss. Diese Bezugsgröße ist ein Durchschnittswert, die individuellen Bedarfe sind jedoch sehr unterschiedlich.

In einem bundesweiten Marktcheck stellten die Verbraucherzentralen fest, dass die derzeitige Kennzeichnungspraxis häufig verwirrend ist. Fruchtgummischlangen oder Schokoladenriegel beispielsweise werden für die Portionsangabe willkürlich geteilt. „Wer isst nur ein Drittel eines Schokoriegels oder zwei Drittel einer Fruchtgummischlange?“, kritisiert Antje Degner diese Praxis. Auch bei Fertiggerichten, Knabberartikeln und Cerealien wurden Portionsangaben gefunden. Wie hilfreich Portionsangaben bei solchen Produkten überhaupt sind, ist fraglich, da die Verzehrmengen sehr verschieden sind. Teilweise versuchen Hersteller mit willkürlich festgelegten Miniportionen ihre zucker-, fett- und salzreichen Produkte „gesund zu rechnen“.

Auch bei Kinderlebensmitteln können die Portionsangaben, verbunden mit den prozentualen Angaben, ein falsches Bild ergeben. Denn die vorgeschriebene Bezugsgröße von 2000 Kilokalorien ist der durchschnittliche Tagesbedarf von Erwachsenen, nicht von Kindern. „In der Konsequenz wären die prozentualen Anteile an Kalorien sowie an Fett, Zucker und Salz für Kinder deutlich höher“, so Antje Degner. „Das sollten Eltern berücksichtigen.“

„Die derzeitige freiwillige Angabe von Portionsgrößen mit den dazugehörigen Nährwerten ist meistens keine Einkaufshilfe für Verbraucher“, meint Antje Degner, „ und auch keine Verzehrempfehlung.“

Verständlich und hilfreich sind nach Ansicht der Verbraucherzentralen Portionsangaben z.B. bei Käse, Wurst oder Joghurt, wenn sie sich auf eine klar erkennbare Verzehreinheit, wie eine Scheibe oder einen Becher beziehen.

Bei anderen Lebensmitteln können Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Lebensmittelauswahl die verpflichtenden Nährwertangaben pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter nutzen, um die Nährwerte verschiedener Produkte innerhalb einer Produktgruppe zu vergleichen.

Weitere Ergebnisse und der vollständige Untersuchungsbericht zu Portionsgrößen auf Lebensmitteln hier:

Für weitere Informationen:

Antje Degner, Projekt Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.