Seelachs ist kein Lachs!

Pressemitteilung vom
Die Bezeichnungen Seelachs oder Alaska-Seelachs führen bei Verbrauchern immer wieder zur Verwirrung. Beispielsweise erweckt Alaska-Seelachs in Scheiben bei dem ein oder anderen den Eindruck, dass es sich um Räucherlachsscheiben handelt.
Sandwiches
Off

Die Bezeichnungen Seelachs oder Alaska-Seelachs führen bei Verbrauchern immer wieder zur Verwirrung. Beispielsweise erweckt Alaska-Seelachs in Scheiben bei dem ein oder anderen den Eindruck, dass es sich um Räucherlachsscheiben handelt.

Stattdessen steckt Lachsersatz in der Verpackung. Dieser wird aus Köhler (Seelachs) oder Pazifischem Pollack (Alaska-Seelachs) hergestellt. Beide gehören zur Familie der Dorsche, sind grau- bzw. weißfleischig und haben mit echtem Lachs nichts zu tun. Die lachsartige Farbe erhalten sie durch den Zusatz von Farbstoffen. Üblicherweise werden die Azofarbstoffe Gelborange S und Cochenillerot A verwendet, die die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen können. Darauf muss auf der Verpackung hingewiesen werden.

„Verbraucher, die Räucherlachs kaufen möchten, sollten sich die Kennzeichnung auf der Verpackung genau anschauen“ empfiehlt Sandra Reppe von der Verbraucherzentrale MV. Lachsersatz muss mit dem Begriff „Lachsersatz“ als solcher gekennzeichnet werden und zwar unter dem Produktnamen.

Die Idee zur Herstellung von Lachsersatz stammt scheinbar aus der Zeit des Ersten Weltkrieges. Aus Mangel an echtem Lachs soll die Ehefrau eines Lachs-Importeurs das Produkt erfunden haben.

Für weitere Informationen:
Sandra Reppe, Projekt Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.