Ein Blick in die Zutatenliste lohnt sich - manchmal
Am 10. Februar ist „Internationaler Tag der Hülsenfrüchte“. Die Verbraucherzentrale MV hat dies zum Anlass genommen, einige Brotaufstriche mit Hülsenfrüchten genauer unter die Lupe zu nehmen.
Das Ergebnis: Mit der Aufmachung und dem Produktnamen werden bei Verbrauchern mitunter falsche Erwartungen geweckt. Rechtlich sind die Produkte aber oft nicht zu beanstanden.
Beispielsweise ein Brotaufstrich mit der Aufschrift „kichererbse & tomate“ auf der Vorderseite des Produktes: Wer hier Kichererbsen als Hauptzutat erwartet, irrt. Anhand der Bezeichnung „Pflanzlicher Bio-Brotaufstrich mit Sojabohnen und Kichererbsen“, die man auf der Rückseite findet, wird immerhin klar, dass das Produkt auch größere Mengen an Sojabohnen enthält. Ein Blick in die Zutatenliste verrät, dass der Brotaufstrich zur Hälfte aus Tomatenmark bzw. Tomaten besteht. Kichererbsen machen lediglich zehn Prozent des Produktes aus.
Andere Produkte waren wesentlich besser gekennzeichnet und enthielten teilweise auch größere Mengen von den auf der Vorderseite beworbenen Hülsenfrüchten.
Wird eine Zutat in seiner Bezeichnung genau benannt bzw. hervorgehoben, ist der Hersteller verpflichtet, die Menge dieser Zutat in Prozent anzugeben. Meist erfolgt das in der Zutatenliste. Bei Produkten mit Hülsenfrüchten bleiben allerdings selbst nach einem genaueren Blick in die Zutatenliste Unklarheiten bestehen. So bezogen sich die Anteile der Hülsenfrüchte mal auf getrocknete, mal auf gekochte Hülsenfrüchte. Manche Hersteller machten keine genaueren Angaben dazu. Ein Vergleich verschiedener Aufstriche ist so für Verbraucher schwierig.
Für weitere Informationen:
Sabine Rasch, Projekt Lebensmittel und Ernährung