Abnehmen das ist für den ein oder anderen ein Vorsatz fürs <br/>
neue Jahr. Doch wie geeignet sind Light-Produkte dafür?
Bei einer Reihe von Lebensmitteln, wie Käse, Wurst, Erfrischungs-getränken, Joghurt, Konfitüre oder herzhaften Knabbereien werben Hersteller damit, dass diese Produkte "leichter" sind, als ihre Originale. Stimmt das auch?
Ob und wie Hersteller mit dem Begriff "leicht" bzw. "light" werben dürfen, schreibt eine EU-Verordnung genau vor. Danach muss immer angegeben werden, wodurch das Lebensmittel "leicht" wird, z. B. durch die Verringerung des Fettgehaltes. Das Produkt muss dann mindestens 30 Prozent weniger Fett enthalten, als ein vergleichbares Produkt.
Durch die Reduzierung des Zucker- oder Fettgehaltes sind mit "light" beworbene Produkte nicht zwingend viel kalorienärmer als die Standard- variante. So klingen "30 % weniger Fett" auf einer Tüte Chips oder "0,1 % Fett" auf einem Joghurt erst einmal vielversprechend. Bei einem Blick auf den Kaloriengehalt ist man möglicherweise enttäuscht, denn der ist oft nicht so gering, wie vermutet.
Liegt der Fettgehalt einer Eiscreme zum Beispiel ohnehin nur bei sieben Prozent, bewirkt dessen Reduzierung um 40 Prozent lediglich eine Kalorieneinsparung von knapp 25 Kalorien pro 100 Gramm Eis. Außerdem wird fettreduzierten Lebensmitteln, zum Beispiel Light-Joghurt zur Geschmacksverbesserung häufig mehr Zucker zugesetzt als dem Original, was die eingesparte Kalorienmenge wieder schrumpfen lässt.
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