Macht Stromanbieterwechsel Sinn?

Pressemitteilung vom
Eine Statistik hat ergeben, dass knapp 75 Prozent der haushaltsführenden Personen nicht wissen, wie viel sie pro Kilowattstunde bezahlen und welchen Jahresstromverbrauch sie haben. Gerade jetzt, wo viele Anbieter ihre Strompreise im Durchschnitt um 3 bis 3,5 Prozent zum Jahresanfang erhöhen wollen, sollten Verbraucher ihre Stromrechnungen kritisch betrachten und ggf. einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen.

Eine Statistik hat ergeben, dass knapp 75 Prozent der haushaltsführenden Personen nicht wissen, wie viel sie pro Kilowattstunde bezahlen und welchen Jahresstromverbrauch sie haben. Gerade jetzt, wo viele Anbieter ihre Strompreise im Durchschnitt um 3 bis 3,5 Prozent zum Jahresanfang erhöhen wollen, sollten Verbraucher ihre Stromrechnungen kritisch betrachten und ggf. einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen.

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Und die Auswahl ist groß. Über eintausend Stromanbieter mit über zwölftausend Tarifvarianten gestalten den deutschen Strommarkt. Obwohl ein Wechsel einfacher ist als viele Verbraucher denken, nutzen nur etwa 10 Prozent aller deutschen Haushalte diese Möglichkeit. Dabei lässt sich bares Geld sparen, wenn man ein paar Grundregeln beachtet.

Kunden haben bei einer Preiserhöhung ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden, zumindest bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung. Zu empfehlen ist, als Kündigungsgrund die Preiserhöhung anzuführen. Damit wird kenntlich, dass der Verbraucher von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen will.

Auf verschiedenen Plattformen im Internet können Verbraucher eine Vielzahl von Stromanbietern miteinander vergleichen. Ein Wechsel zu einem neuen Anbieter ist kostenfrei, eine Wechselgebühr ist unzulässig. Der Verbraucher sollte auf kurze Vertragslaufzeiten (max. 12 Monate) und auf kurze Kündigungsfristen achten. So kann im Bedarfsfall schnell wieder zu einem günstigen Anbieter gewechselt werden. Vorauszahlungen sind zu vermeiden.

Ein sogenannter Einmalbonus bzw. Begrüßungsgeld wird in der Regel erst nach einem Jahr gewährt. Verbraucher, die nicht jährlich den Stromanbieter wechseln möchten, sollten im Stromtarifrechner die Option "Einmaligen Bonus berücksichtigen" ausschalten. Dann wird der langfristig günstigste Anbieter angezeigt.

Vorsicht ist bei sogenannten "Strompaketen" geboten. Der Verbraucher kauft im Vorhinein eine bestimmte Anzahl von Kilowattstunden zum Fixpreis. Liegt der Verbrauch unter der gekauften Menge Kilowattstunden, bekommt der Kunde nichts zurück, wird aber mehr verbraucht, muss in der Regel wesentlich teurerer Strom nachgekauft werden.

Trotz des günstigen Stromanbieters erhalten viele Kunden eine hohe Jahresverbrauchsabrechnung, was eine Nachzahlung mit sich zieht. Denn im Haushalt kann es einige Haushaltsgeräte geben, die zur Kostenfalle werden. Hier bietet die Verbraucherzentrale M-V einen Basis-Check für 10 Euro an. Der Check beinhaltet einen Hausbesuch durch einen Energieberater, der sich einen Überblick über den Stromverbrauch im betreffenden Haushalt sowie über die Geräteausstattung macht. Er berät über etwaige Energiesparmöglichkeiten und klärt sonstige Energiefragen oder Probleme.

Bei allen Fragen zum Stromanbieterwechsel und zum effizienten Einsatz von Energie zuhause hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf der Homepage oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Für weitere Informationen:
Jost Hamacher, Leiter Fachbereich Bauen / Wohnen / Energie

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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