Mobilfunkverträge mit Tücken

Pressemitteilung vom
Herr Z. aus Schwerin möchte sich ein neues Smartphone anschaffen. Er weiß, dass bei einem so genannten 1-Euro-Handy ein Mobilfunk- vertrag dabei ist. Dafür hat er sich ein Kostenlimit von monatlich 35 Euro gesetzt.

Herr Z. aus Schwerin möchte sich ein neues Smartphone anschaffen. Er weiß, dass bei einem so genannten 1-Euro-Handy ein Mobilfunk- vertrag dabei ist. Dafür hat er sich ein Kostenlimit von monatlich 35 Euro gesetzt.

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Der Verkäufer im Shop hat das passende Angebot und bietet Herrn Z. gleich noch ein tablet dazu an. Das soll kostenlos sein. Da sagt Herr Z. nicht "nein". Die persönlichen Daten werden aufgenommen und der freundliche Verkäufer füllt an seinem Computer die Verträge aus. Jetzt nur noch schnell die Unterschriften getätigt und der Surf- und Telefon-Spaß kann beginnen.

In den folgenden Monaten wundert sich Herr Z. über besonders hohe Abbuchungen des Mobilfunkanbieters von seinem Konto. Diese schwanken zwischen 42 und 75 Euro im Monat und es stellte sich rasch heraus, dass der nette Verkäufer ihm gleich zwei Mobilfunkverträge verkauft hat, einen für das Handy und einen für das tablet.

Das tablet bezahlt er in monatlichen Raten von 5 Euro ab. Es hat also einen Kaufpreis von 120 Euro und war also nicht kostenlos. Für jedes Gerät hat er zusätzlich eine Geräteversicherung abgeschlossen. Das ist eine monatliche Belastung von zusätzlich 19,98 Euro. Ungefragt wurde weiterhin ein Sicherheitspaket hinzu gebucht, weitere 1,99 Euro im Monat.

Nun, es gibt auch monatlich Rabatte in diesen Verträgen. Diese sind jedoch in undurchsichtigen Tarifbezeichnungen versteckt und gelten nur begrenzte Zeit.

Deshalb rät die Verbraucherzentrale, sich alle Verträge genau durchzulesen, bevor Sie eine Unterschrift leisten. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Telefonrechnungen. Es reicht oft nicht, die Plausibilität der Abbuchung auf dem Kontoauszug zu prüfen.


Für weitere Informationen:

Sylke Sielaff, Teamleiterin BS Schwerin

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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