Angeblicher Gerichtsbeschluss

Pressemitteilung vom
Was tun, wenn mit der Post ganz überraschend ein "Gerichtsbeschluss mit Zahlungsbefehl" kommt?

Was tun, wenn mit der Post ganz überraschend ein "Gerichtsbeschluss mit Zahlungsbefehl" kommt?

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Solche Schreiben sind der Verbraucherzentrale MV bekannt. Juristin Wiebke Cornelius rät: "Auf keinen Fall sofort das beiliegende Überweisungsformular ausfüllen und bezahlen." Von "Gartenfeld" aus Berlin, vertreten durch eine nicht namentlich genannte Anwältin von ADENAUER CONSULTING, werden derzeit Schreiben mit Geldforderungen verschickt. Im aktuellen Fall handelt es sich um 489,49 Euro. Das Schreiben soll bei Laien den Eindruck erwecken, dass es sich um einen offiziellen Gerichtsbeschluss mit Siegel handelt. Bei genauer Betrachtung des ausgefüllten Überweisungsträgers fällt außerdem auf, dass die angegebene IBAN zu einem spanischen Konto gehört.

Für Betroffene ist es wichtig, der Forderung zu widersprechen und auf einen schriftlichen Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses zu bestehen.


Eine weitergehende persönliche Beratung ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale MV möglich.

 

Für weitere Informationen:


Wiebke Cornelius
Teamleiterin BS Rostock

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