Am 8. Juli 2019 unterzeichneten die Ministerin der Justiz, Katy Hoffmeister, und der Geschäftsführende Vorstand der Verbraucherzentrale MV, Dr. Jürgen Fischer, die dritte mehrjährig ausgelegte Rahmenvereinbarung zur Finanzierung der Verbraucherarbeit. Die Ministerin betonte vor allem die mit der Vereinbarung gegebene mittelfristige Sicherung der Arbeit der Verbraucherzentrale in den Bereichen Verbraucherberatung, Aufklärung und Information in den Projekten Lebensmittel und Ernährung sowie im Informationsprojekt wirtschaftlicher Verbraucherschutz. Eingebunden in die Haushaltsplanung des Landes für die Jahre 2020 und 2021 und darüber hinaus, kann die Verbraucherzentrale ihre sechs Standorte im Lande weiter betreiben. „Wir müssen aber auch die neuen Beratungsfelder im Auge haben, so zum Beispiel die Auswirkungen und Risiken der allgegenwärtigen Digitalisierung, die viele Verbraucherbereiche betrifft, sowie die steigende Nachfrage bei den Themen Gesundheit und Pflege“, erläuterte Dr. Fischer der Ministerin. Er hofft, dass auch andere Ministerien die Arbeit der Verbraucherzentrale unterstützen. So muss dringend ein besseres Beratungs- und Informationsangebot im ländlichen Raum aufgebaut werden. Die Ministerin schlug in diesem Zusammenhang vor, stärker mit den Städte- und Gemeindetag zusammenzuarbeiten.
Der künftige vom Land zur Verfügung gestellte Etat wird sich von 757 TEURO in 2019 auf dann 773 TEURO in 2022 erhöhen. Weitere Mittel werden der Verbraucherzentrale aus Bundes- und sonstigen Projekten zugeführt bzw. durch Eigeneinnahmen erwirtschaftet.
Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer, gf. Vorstand