Produkt kaputt – und nun?!

Pressemitteilung vom
Das Gesetz sieht eine Gewährleistung von zwei Jahren vor. Geht die Waschmaschine nach etwas mehr als zwei Jahren kaputt, haben Verbraucher gegenüber Händlern keine Ansprüche.

Das Gesetz sieht eine Gewährleistung von zwei Jahren vor. Geht die Waschmaschine nach etwas mehr als zwei Jahren kaputt, haben Verbraucher gegenüber Händlern keine Ansprüche.

Off

Das ist ein Problem, insbesondere bei Produkten mit einer deutlich längeren Lebensdauer. Doch auch wenn Verbraucher fristgerecht reklamieren wollen, stoßen sie auf Hindernisse. Mit einer bundesweiten Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfahren, welche Probleme, Vorstellungen und Erwartungen Verbraucher rund um das Thema Gewährleistung haben.

Geht ein Produkt kaputt oder hat es einen Mangel, haben Verbraucher zwei Jahre nach dem Kauf ein Recht auf Gewährleistung. Doch was tun, wenn die Waschmaschine nach fünf Jahren den Geist aufgibt? Für Verbraucher ist das ärgerlich: Sie müssen das Gerät meist auf eigene Kosten reparieren lassen oder austauschen. "Gerade bei Produkten, die eine Lebensdauer von zehn oder mehr Jahren haben, ist es oft nicht nachvollziehbar, dass die Gewährleistung bereits nach zwei Jahren endet", sagt Stephan Tietz von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Ein weiteres Problem sind Händler, die versuchen, die Gewährleistungsrechte der Kunden zu umgehen. "Händler sind die ersten Ansprechpartner für Reklamationen." erklärt Tietz. "Immer wieder kommt es aber vor, dass Händler Kunden an den Hersteller verweisen oder innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf behaupten, Verbraucher hätten kein Recht auf Gewährleistung, weil sie das Produkt selbst beschädigt hätten." Tatsächlich aber muss der Händler beweisen, dass der Schaden wirklich vom Verbraucher verursacht wurde und nicht schon beim Kauf vorlag.

Mit ihrer Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfassen, welche Probleme bei der Reklamation defekter Geräte auftauchen. Die Umfrage läuft bis zum 31. August 2017. Sie ist hier abrufbar bzw. liegt in den Beratungsstellen aus.

Für weitere Informationen:

Stephan Tietz
Projektverantwortlicher

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Unsere aktuellen Stellenangebote

Aktuell haben wir folgende offenen Stellen zu besetzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.