Wichtige Informationen für Geschädigte der Thomas-Cook-Pleite

Pressemitteilung vom
Forderungsanmeldung für Thomas-Cook-Pauschal-reisende ab sofort online möglich
Flugzeug am Flughafen
Off

Nach Information des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz haben Verbraucher seit dem 6. Mai 2020 die Möglichkeit ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zu nutzen, um die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu können.

Betroffene Pauschalreisenden können sich auf dem Thomas Cook-Bundportal registrieren und für die freiwillige Ausgleichszahlung anmelden. Hier müssten dann ihre Angaben, Belege und Erklärungen übermittelt werden und die bereits erhaltenen Leistungen von dritter Seite eingetragen werden. Auf dieser Grundlage wird dann geprüft, ob eine freiwillige Ausgleichszahlung in Betracht kommt.

Folgende Hinweise sollten beachtet werden:

  • Betroffene, d.h. Reisende, die eine Pauschalreise vor der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gebucht hatten, nehmen bitte Ihre Anmeldung über das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse vor: (URL): https://thomas-cook.insolvenz-solution.de
  • Betroffene Pauschalreisende der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz  nutzen das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de
  • Betroffene Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Tour Vital Touristik GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de

 

Weitere Informationen finden betroffene Verbraucher auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html

 

Für weitere Informationen:
Katrin Schiller, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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