Verbraucherschutz: Wie arbeitet das Frühwarnnetzwerk als Teil der Marktwächter?

Pressemitteilung vom
Um dieser Frage nachzugehen und sich mit den Akteuren im Land Mecklenburg-Vorpommern auszutauschen, besuchte der parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber, gestern die Verbraucherzentrale in Rostock.

Um dieser Frage nachzugehen und sich mit den Akteuren im Land Mecklenburg-Vorpommern auszutauschen, besuchte der parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber, gestern die Verbraucherzentrale in Rostock.

Off

Seit 2014 bauen die Verbraucherzentralen ergänzend zu ihrem bisherigen Profil zwei Marktwächtersysteme auf. Über die beiden Marktwächter werden aus dem Blickwinkel der Verbraucher sowohl der digitale als auch der Finanzmarkt beobachtet. Hier gab es in den letzten Jahren aus Sicht der Berliner Koalition aus SPD und CDU erhebliche Probleme, die immer wieder auch Verbraucher betrafen. Zunächst wurden zehn Verbraucherzentralen mit der Bearbeitung je eines inhaltlichen Schwerpunktes beauftragt. Neben den Sonderuntersuchungen zu bestimmten Problemfeldern (zuletzt zum Beispiel zu den Dispozinsen und zu den Vergleichsportalen im Internet) hat sich ein Frühwarnnetzwerk etabliert, an dem alle 16 Verbraucherzentralen der Länder mitwirken.

Staatssekretär Kelber zeigte sich sehr interessiert über die Arbeit im Frühwarnnetzwerk hierzulande, an der praktisch alle Berater der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern mitwirken. "Diese Arbeit ist nicht nur interessant für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern bestätigt auch unseren langjährigen Ansatz, über die Beratung einzelner Verbraucher hinauszugehen, um Informationen und Hinweise für alle Verbraucher und die Politik zur Verfügung zu stellen", hob der Vorstand der Verbraucherzentrale M-V, Dr. Jürgen Fischer, hervor. Als besonders wichtig bewertete Staatssekretär Kelber die tagtägliche systematische Erfassung von Problemen und Beschwerden, die aus den etwa 20.000 jährlichen Beratungsfällen in M-V von den Beratern vor Ort zusammengetragen werden. "Die bundesweite Auswertung dieser Beschwerden gibt uns die Möglichkeit, bestimmte Entwicklungen und Tendenzen früher zu erkennen und verbraucherpolitisch zu reagieren", unterstrich der Staatssekretär. Der Ansatz, wonach sich die Verbraucherzentrale M-V schon seit langem dafür einsetzt, nicht nur die Themen zu erfassen, mit denen die Ratsuchenden vorstellig werden, sondern die erfassten Beschwerden und Probleme den jeweiligen Anbietern zuordnet, wurde von Staatssekretär Kelber ausdrücklich unterstützt.

In Abhängigkeit vom Erfolg der derzeitigen Marktwächter zog Kelber auch eine Erweiterung dieser Tätigkeit in Betracht. Fischer hofft, dass die Verbraucherzentrale M-V künftig einen eigenen Schwerpunkt bearbeiten kann und hofft, dass das Land hilft, hierfür das Fundament zu legen.

Für weitere Informationen:

Dr. Jürgen Fischer, Vorstand

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.