Neue Koalition und Verbraucherschutz

Pressemitteilung vom
Koalitionsvertrag- Beschlussvorlage vom 8.11.2021 Abschn. IV – Verbraucherschutz (S. 40)
Die Koalitionspartner sprechen sich für eine Weiterentwicklung und Stärkung der Instrumente der Verbraucherpolitik aus. Insbesondere soll die Verbraucherzentrale MV weiterhin im Rahmen der institutionellen .....
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Abschn. IV – Verbraucherschutz (S. 40)

Die Koalitionspartner sprechen sich für eine Weiterentwicklung und Stärkung der Instrumente der Verbraucherpolitik aus. Insbesondere soll die Verbraucherzentrale MV weiterhin im Rahmen der institutionellen und der Projektförderung, insb. „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ und „Ernährung“ vom Land unterstützt werden. Die bestehende Rahmenvereinbarung soll weitere fünf Jahre verlängert werden. Zugleich soll geprüft werden, wie die Einführung digitaler Verfahren landesseitig unterstützt werden kann. Die Koalitionäre sprechen sich für eine klare Lebensmittelkennzeichnung über Produktion und Herstellungsort sowie den Gesundheitswert von Lebensmitteln aus. Überwachungsergebnisse sollen über einheitliche Regeln des Bundesrates veröffentlicht werden.

Die Verbraucherschützerinnen, die hier in MV beratend, aufklärend und Markt beobachtend tätig sind, begrüßen das klare Bekenntnis zum institutionellen Verbrauchschutz und zur Projektarbeit. Damit wird die Hoffnung verbunden, dass in den nächsten Jahren eine Entwicklung möglich wird, die in unserem Flächenland alle Verbrauchergruppen erreichen hilft, und zwar zeitnah, in hoher Qualität und an den bisherigen Standorten mit fachlich hinreichender Präsens. Der Ausbau digitaler Verfahren, zum Beispiel durch elektronische Beschwerdepostfächer, durch Etablierung von Online und/oder Videoberatung, durch Verbraucheraufrufe in den sozialen Medien, durch Online Seminare, durch Legal-tech-Tools im Web sowie durch Vorträge soll künftig sicherstellen, dass sich Verbraucher:innen nicht abgekoppelt fühlen, sondern sich ohne größeren zeitlichen Aufwand informieren, beraten oder vertreten lassen können. Über die digitale Vernetzung landes- und bundesweit soll es künftig besser möglich sein, Erkenntnisse aus der Beratung, aus auflaufenden Beschwerden und Hinweisen zu aggregieren, um der Politik Vorschläge für eine Stärkung der Verbraucherrechte zu liefern. Verbraucherschutz weiterentwickeln sollte unbedingt auch für die kollektive Rechtsdurchsetzung gelten. Die Verbraucherzentrale MV muss in der Lage sein, im Bedarfsfall Unterlassungs- oder Musterfeststellungsverfahren gegen rechtswidrig agierende Unternehmen durchzuführen. Es muss in  den nächsten Jahren nicht nur in digitale Güter investiert werden, sondern der steigende Zugriff auf digitale Angebote der Verbraucherzentrale setzt eine ausreichende Infrastruktur voraus. „Der institutionelle Kern wird ohne einen Ausbau die weiteren Herausforderungen kaum meistern können“, betont Dr. Fischer, Vorstand der Verbraucherzentrale in Rostock.

Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer, Vorstand

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