Stellen Sie sich vor, Sie werden während eines Urlaubs im Ausland krank oder erleiden einen Unfall. Sind Sie in der Lage den mehrere Tausend Euro teuren Krankenrücktransport nach Hause aus der eigenen Tasche zu begleichen?
Oder wenn Sie krankheitsbedingt die Reise nicht antreten können oder wegen einer Naturkatastrophe abbrechen müssen oder sich die Rückreise durch eine solche verzögert, können Sie die dabei anfallenden Kosten tragen? Wenn Sie diese Fragen verneinen müssen, sollten Sie sich Gedanken über notwendigen Versicherungsschutz machen. Die folgenden Tipps können dabei hilfreich sein:
Häufig wird bei einer Reisebuchung gleich der Abschluss eines Versicherungspakets angeboten. Dieses empfehlen wir jedoch nicht. Neben der wichtigen Auslandsreise-Krankenversicherung enthalten diese Pakete oft eine Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- oder Reiseunfallversicherung. Diese Risiken sind aber meistens über bereits bestehende Verträge abgedeckt.
Für gesetzlich Krankenversicherte ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung unumgänglich. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Behandlungskosten, je nach Reiseziel, entweder gar nicht oder nicht vollständig. Den Krankenrücktransport zahlen sie nie. Handeln Sie im Bedarfsfall aber nicht eigenmächtig, sondern stimmen sich mit dem Versicherer ab. Diese bieten in der Regel eine telefonische Hotline an, die Sie ggf. nutzen können.
Sollten Sie chronisch erkrankt sein, zahlt die Auslandsreise-Krankenversicherung keine Behandlungen im Zusammenhang mit dieser Krankheit. Jedoch zahlt sie für die Fälle, die nicht mit der Vorerkrankung im Zusammenhang stehen. Haben Sie bereits eine Reisekrankenversicherung, sollten Sie prüfen, ob es nicht inzwischen bessere Tarife gibt.
Viele Versicherungen haben, nach Untersuchungen der Stiftung Warentest, ihre Leistungen verbessert. Auch privat Krankenversicherte sollten den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung in Erwägung ziehen, vor allem dann, wenn in bestehenden Tarifen der Krankenrücktransport eingeschränkt ist oder ganz fehlt.
Desweiteren kann es, besonders bei teuren Reisen, sinnvoll sein, eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Die Versicherer übernehmen bei Reiserücktritt einen großen Teil der Stornokosten, die unter Umständen bis zu 80 Prozent des Reisepreises betragen können, wenn die Reise im eigenen Krankheitsfall oder beim Tod eines nahen Angehörigen nicht angetreten werden kann und erstatten bei Reiseabbruch, z. B. wegen einer Krankheit oder eines Unfalls, nicht genutzte Reiseleistungen oder bezahlen zusätzliche Rückreisekosten, z. B. wegen einer verspäteten Rückreise infolge einer Naturkatastrophe am Urlaubsort (wie Erdbeben oder Überschwemmung).
Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kann oft bis 30 Tage vor Beginn der Urlaubsreise abgeschlossen werden, während der Vertragsabschluss für eine Auslandsreise-Krankenversicherung noch bis zum Tag vor der Abreise möglich ist. Diese Regelung gilt bei vielen Versicherern, kann aber in Einzelfällen abweichen. Deshalb ist es angeraten, sich rechtzeitig um den entsprechenden Versicherungsschutz zu bemühen.
Wer über eine Kreditkarte verfügt, hat oft bereits einen bestimmten Reiseschutz mit dabei. Allerdings ist hierbei Vorsicht geboten, da die Bedingungen, manchmal nicht an aktuelle Standards angepasst wurden. Beispielsweise ist mitunter nur der Reiserücktritt versichert oder nur der Karteninhaber. Oder es sind nur Reisen versichert, die mit der Karte bezahlt wurden, oder die Kosten für Behandlung und Rücktransport sind begrenzt. Um sicherzugehen, schließen Sie lieber eine zusätzliche Reisekrankenversicherung ab. Eine Doppelversicherung ist nicht schädlich, muss nur im Schadensfall angegeben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Verbraucherzentrale. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um bestehende Verträge prüfen zu lassen oder wenn Sie den Abschluss solcher planen. Wir beraten Sie anbieterunabhängig.
Für weitere Informationen:
Karl-Michael Peters, Berater