Seit Jahren ist dieses Thema ein Dauerbrenner in der Verbraucherberatung. Firmen mit Namen wie SENAX, ANAX, BEROMAX oder auch Reinhardt, Celveca, Avonata mit Sitz in Tschechien verschicken Rechnungen in Höhe von 90 Euro. Im aktuellen Fall geht es um 86,70 Euro für einen angeblich genutzten „Service für besondere sexuelle Ansprüche“. Gezahlt werden soll auf ein tschechisches Konto. Behauptung: Vom Telefonanschluss der betroffenen Verbraucher sei durch Anwahl bestimmter Festnetznummern eine Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen worden. Leider wird oft aus Scham oder Angst gezahlt.
Wichtig zu wissen: Nur wer wirklich eine kostenpflichtige Leistung bestellt oder vereinbart hat, muss zahlen. Den Nachweis über einen rechtsgültigen Vertrag muss die Firma erbringen. Rufen Sie die angegebene Telefonnummer nicht an und geben keine persönlichen Daten bekannt!
Sollte allerdings ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden, muss unbedingt reagiert werden. Innerhalb von zwei Wochen kann man Widerspruch einlegen, dann werden die angeblichen Ansprüche gerichtlich geklärt. Der Verbraucherzentrale MV ist allerdings bislang noch kein Fall bekannt geworden, in dem das Unternehmen seine Drohung wahr gemacht und die angeblichen Schulden per Mahnbescheid oder Klage gerichtlich durchgesetzt hat.
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock