„Nur“ 290 Euro statt 760 Euro für angeblich offene Forderungen von Gewinn- und Zeitschriftenverlagen
Eine Verbraucherin aus Rostock erhielt per Post eine 1. Mahnung von der G.U. Group mit der Ankündigung zur Zwangsvollstreckung. Angeblich wurden von sämtlichen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen offene Beitragsforderungen an das Unternehmen abgetreten. Das Unternehmen bietet ein Vergleichsangebot von 290 Euro statt 760 Euro an. Das Geld soll innerhalb von drei Tagen auf ein litauisches Konto überwiesen werden. Ein Überweisungsträger ist bereits angehängt. Das gleiche Vorgehen ist von der Enet Payment Group, DED Group und BDME Group bekannt.
Die Verbraucherzentrale warnt: Zahlen Sie nicht und überweisen Sie kein Geld auf das litauische Konto! Die Firma G.U. Group ist unter der auf dem Schreiben angegebenen Handelsregisternummer nicht beim Amtsgericht Stuttgart registriert.
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock