Schreiben der Sponga Forderungsservice AG

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät zur genauen Prüfung von Inkassoforderungen.
Off

In der Verbraucherzentrale meldeten sich mehrere Betroffene mit einem Forderungsschreiben der Sponga Forderungsservice AG. Dieses Unternehmen soll in Berlin am Alexanderplatz ansässig sein und will „offene Schulden“ aus einem Vollstreckungsbescheid eintreiben. Gleichzeitig wird mit einer Vorpfändung des Kontos gedroht. Telefonisch ist das Unternehmen über eine Rufnummer in Großbritannien zu erreichen. Das Geld soll auf ein Konto in Belgien überwiesen werden. Nähere Informationen zu der Forderung enthält das Schreiben nicht.

Die Verbraucherzentrale rät, hier nicht zu zahlen.

Für weitere Informationen:
Sylke Sielaff
Teamleiterin Beratungsstelle Schwerin

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.