Mehrere Informationen von Verbrauchern gingen bei der Beratungsstelle Rostock ein, denen durch Anrufe von angeblichen Rechtsanwaltskanzleien fröhlich offeriert wurde: „Sie haben gewonnen.“ Um den Gewinn erhalten zu können, wurde den Verbrauchern vermittelt, sie müssten Amazon-Gutscheine in Höhe von 750 Euro kaufen. Bevor sie dies taten, riefen sie glücklicherweise bei der Verbraucherzentrale an und die Verbraucherschützer konnten sie davon abhalten. Denn durch das Freirubbeln der Codes auf den Gutscheinen und Weitergabe an den vermeintlichen „Gewinnausschütter“ am Telefon, wäre das Geld der Verbraucher verloren.
Bei anderen Verbrauchern meldete sich eine Rechtsanwaltskanzlei aus Österreich, die Gewinne in Höhe von 91.000 Euro auszahlen wollte. Potentielle Gewinner müssten vor der Auszahlung jedoch an die Rechtsanwaltskanzlei Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren von 1.500 Euro überweisen. Auch hier konnte die Zahlung abgewehrt werden.
- Überlegen Sie bei überraschenden Gewinnanrufen, ob Sie überhaupt jemals an einem Gewinnspiel teilgenommen haben.
- Geben Sie nicht bereitwillig Ihre Daten und Kontoverbindungen heraus.
- Für seriöse Gewinne muss niemals Geld im Voraus gezahlt werden.
- Dies gilt auch für Gutscheinkarten, die für eine angebliche Gewinnauszahlung käuflich erworben und frei gerubbelt werden sollen.
Sollten Sie unsicher sein, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die Beratungsstellen der Polizei.
Für weitere Informationen:
Jindra Martinez, Beratungsstelle Rostock