Verbraucherärger über Fake-Homepage

Pressemitteilung vom
Online-Abzocke muss konsequent bekämpft werden

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Online-Abzocke muss konsequent bekämpft werden

„Betrüger prellen Ostsee-Urlauber um Zehntausende Euro“, so der Titel eines Zeitungsartikels aus Mecklenburg-Vorpommern bereits im August 2014. Die Zeitung berichtete über das Internetangebot von Betrügern, die Ferienwohnungen an der Ostseeküste vermieteten, die es gar nicht gab. Sie kassierten Zahlungen und verschwanden mit diesen über alle Berge und die Website mit ihnen. Im Jahr 2021 nun eine ähnliche Situation. Die gleiche Zeitung berichtet am 6. Juli: „Polizei warnt vor Fake-Hausboot-Seite“. Auch hier waren Betrüger am Werk, die mit falschen Vermietungen von Verbrauchern Zahlungen kassierten, für Angebote, die es gar nicht gab.

Das Phänomen der so genannten Fake-Angebote im Internet beschäftigt die Verbraucherzentralen mit steigenden Fallzahlen. So wurden im ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr bereits doppelt so viele Beschwerden der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern über betrügerische Internethändler gemeldet.

Ein weiteres krasses Beispiel berichtete eine Verbraucherin in der Vorweihnachtszeit 2020. Zusammen mit etwa 300 weiteren Betrogenen hatte sie eine Playstation 5 vorbestellt und den Kaufpreis von etwa 500 Euro per Vorkasse bezahlt. Die Playstation wurde nie geliefert und die Webseite abgeschaltet.

In diesen und ähnlichen Fällen sollten die Betroffenen Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Auch die Alarmsignale einer betrügerischen Internetseite sollten richtig gedeutet werden. Dazu zählen:

  • Kontrolle des Impressums und der Kontaktmöglichkeiten
  • Welche Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten?
  • Gibt es beim Kauf von Waren ein Widerrufs- und Rückgaberecht?


Diese Tipps sind wichtig und nützlich. Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Meist sind derartige Seiten nur sehr schwer als Fälschung zu erkennen, denn sie sind professionell gestaltet und vermitteln einen seriösen Eindruck. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale eine Identifikationspflicht für Webseiten, bevor diese bei der Denic registriert werden. Weiterhin muss Online-Abzocke durch Polizei und Staatsanwaltschaft noch konsequenter bekämpft werden.

 

Für weitere Informationen:
Sylke Sielaff, Beraterin

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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