Verbraucher aus Rostock haben ein Schreiben vom Inkassobüro EUROPA INKASSO erhalten, das 499,85 Euro von ihnen fordert, weil sie angeblich einen telefonischen Vertrag mit dem Anbieter „Winner 49 & Spiele Club-49 Spielgemeinschaft“ abgeschlossen haben. Ihnen war aber kein Vertragsabschluss mit Winner 49 bekannt. „Mahnschreiben hatten sie bisher nicht erhalten. In dem Inkassoschreiben wird heftig gedroht“, sagt Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale MV. So ist die „Kanzlei“ beauftragt, beim zuständigen Gericht das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit anschließender Pfändung einzuleiten. Auch eine „gerichtsfeste“ Gesprächsaufzeichnung liege vor, die den Vertragsschluss beweisen soll. Schließlich soll die Inkassoforderung auf ein Konto in Malta überwiesen werden.
„Wir raten Betroffenen auf keinen Fall den geforderten Geldbetrag zu überweisen. Sie müssen grundsätzlich nur dann zahlen, wenn Sie einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben“, erklärt die Juristin. Sollten Verbraucher bei Erhalt eines solchen Schreibens unsicher sein, können sie sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern Rat holen oder die Forderung selbständig mit einem Musterschreiben zurückweisen.
Für weitere Informationen: Wiebke Cornelius
Teamleiterin Beratungsstelle Rostock