Im Beschwerdepostfach der Verbraucherzentrale gab es die Beschwerde einer Verbraucherin. Wiederholt wurde Frau F. von einer Handynummer angerufen. Als sie das Gespräch entgegen nahm, meldete sich ein Herr Meier im Namen der Verbraucherzentrale. Sie hätte an einem Gewinnspiel teilgenommen, aus welchem ihr Kosten von 200 Euro entstanden sind. Diese Kosten könnten durch die Zustimmung zur Verarbeitung ihrer persönlichen Daten auf 96 Euro reduziert werden. Mehrfach wiederholt wurde, dass dieser Herr Meier für die Verbraucherzentrale tätig wäre. Frau F. lehnte dieses unseriöse „Angebot“ ab.
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern weist ausdrücklich darauf hin, dass Verbraucher nur nach vorheriger Terminvereinbarung zum Zweck eines Beratungsgesprächs angerufen werden. Die Verbraucherzentrale veranstaltet keine Gewinnspiele.
Die angezeigte Rufnummer, die sich die aufmerksame Verbraucherin notiert hatte, wird zum Zweck der Prüfung an die Bundesnetzagentur gemeldet. Die Bundesnetzagentur geht als Behörde diesen Beschwerden nach und veranlasst nach Prüfung gegebenenfalls Sperrungen solcher Rufnummern.
Ein Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur können jene Verbraucher nutzen, die unerlaubte Werbeanrufe erhalten.
Für weitere Informationen:
Sylke Sielaff, Beraterin