Man könnte sich eine Regelmäßigkeit in den Kalender eintragen. Alle drei bis vier Jahre flattern Eigenheimbesitzern Werbeblätter einer Firma aus Schleswig-Holstein ins Haus. So auch in diesem November in der Umgebung von Schwerin. Dieses Unternehmen sucht Eigenheimbesitzer für Muster-Wintergärten. Wintergärten sind in aller Regel ein teures Bauvorhaben. Diese Firma wirbt mit einem ganz besonderen Finanzierungsmodell. Die Kosten für einen teuren Wintergarten sollen zum großen Teil über einen Werbevertrag erwirtschaftet werden können. Die Kunden sollen nach Fertigstellung ihres Wintergartens diesen für eine Besichtigung weiterer Interessenten zur Verfügung stellen. Weiterhin sollen sie für die Verteilung von Werbematerial und der Gewinnung neuer Kunden eine Provision erhalten.
Das Angebot fand auch eine Verbraucherin aus Schwerin verlockend und unterschrieb eine solche Bestellung. Als sie aber nach Vertragsschluss nochmals alles genau nachrechnete, bereute sie schnell ihre Unterschrift. Da es sich hier um einen so genannten Außergeschäftsraum-Vertrag handelt, früher wurden sie Haustürgeschäft genannt, haben die Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, um den Vertrag wieder zu beenden. Dieses sollte die Verbraucherin gegenüber der Firma schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erklären.
Für weitere Informationen:
Sylke Sielaff, Beraterin in Schwerin