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Nicht vergessen! Anmeldung der freiwilligen Ausgleichszahlung für Thomas-Cook-Insolvenzgeschädigte bis 15.11.2020 möglich
Die Verbraucherzentrale M-V empfiehlt, betroffenen Pauschalreisenden der Thomas Cook-Insolvenz den Fristablauf für die Anmeldung der Ausgleichszahlung vom Bund im Auge zu behalten. Bis einschließlich 15.11.2020 ist die Anmeldung noch möglich. Verbraucher müssen ihre Angaben, Belege und Erklärungen übermitteln und die bereits erhaltenen Leistungen von dritter Seite eintragen. Auf dieser Grundlage wird dann geprüft, ob eine freiwillige Ausgleichszahlung in Betracht kommt. Folgende Hinweise sollten beachtet werden:
- Betroffene, d. h. Reisende, die eine Pauschalreise vor der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gebucht haben, nehmen bitte Ihre Anmeldung über das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse vor (URL): https://thomas-cook.insolvenz-solution.de
- Betroffene Pauschalreisende der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz nutzen das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de
- Betroffene Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Tour Vital Touristik GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de
Für weitere Informationen:
Jindra Martinez, Beratungsstelle Rostock