Das Fake-Gewinnspiel auf Facebook

Pressemitteilung vom
Eine Verbraucherin machte uns auf das Gewinnspiel einer Autohaus Berning GmbH auf Facebook aufmerksam. Der vermeintliche Anbieter verkündet dem Nutzer, dass infolge der Corona-Krise die Produktion zwar stillsteht, man aber die Lager dennoch leeren muss.
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Eine Verbraucherin machte uns auf das Gewinnspiel einer Autohaus Berning GmbH auf Facebook aufmerksam. Der vermeintliche Anbieter verkündet dem Nutzer, dass infolge der Corona-Krise die Produktion zwar stillsteht, man  aber die Lager dennoch leeren muss. Aus diesem Grund will der Anbieter etwas Gutes tun und 15 Golf an treue Nutzer verlosen. Dafür soll der Nutzer den Beitrag bis zum 17.04.2020 teilen, kommentieren und die Anbieterseite mit „Gefällt mir“ markieren.
Vielen Nutzern ist nicht klar, dass es bei derartigen Gewinnspielen keine Gewinne gibt! Die Masche ist ein alter Hut: dem Nutzer wird suggeriert, dass es aus fiktivem oder realem Anlass etwas Großartiges zu gewinnen gibt. Und welcher Anlass eignet sich dafür besser als die derzeitige (Ausnahme)-Situation! Die Voraussetzungen der Teilnahme -  kommentieren, teilen, liken und eine persönliche Nachricht schicken. Nun könnte man meinen: „Wenn man da mal mitspielt, passiert doch nichts!“. Das ist ein Irrtum, denn die Leichtgläubigkeit lässt sich der Ersteller solcher Seiten mit den Daten der Nutzer bezahlen. Ab einer bestimmten Teilnehmerzahl werden die Nutzer zu einem neuen Link weitergeleitet. Über diesen gelangt man zu diversen Partnerprogrammen, für die der Ersteller Provision, der Nutzer dagegen bestenfalls lästige Werbung erhält.

Unser Tipp: Falsche Gewinnspiele sind häufig daran zu erkennen, dass entweder der Name eines bekannten Unternehmens missbraucht oder ein Phantasiename benutzt wird. Der Nutzer wird zum Teilen und Liken „gezwungen“; Teilnahmebedingungen für das Spiel fehlen. Zudem gibt es weder echte Kontaktmöglichkeiten noch ein Impressum. Achten Sie darauf, ehe Sie Ihre Daten preisgeben!

Für weitere Informationen:
Anja Offermann, Beraterin

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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