Das Geschäft mit der Einsamkeit

Pressemitteilung vom
Seit den aktuell beschlossenen Lockerungen entschließen sich Alleinstehende wieder häufiger, über Kontaktanzeigen eine Partnerin oder einen Partner kennenzulernen
Off

Seit den aktuell beschlossenen Lockerungen entschließen sich Alleinstehende wieder häufiger, über Kontaktanzeigen eine Partnerin oder einen Partner kennenzulernen. Unterschiedliche Vermittlungsinstitute schalten wöchentlich Anzeigen in Tageszeitungen, in denen wortreich Menschen, die angeblich auf der Suche nach einem Partner sind, vorgestellt werden. Ruft der Interessent oder die Interessentin die angegebene Telefonnummer an, wird klargestellt, dass zunächst ein Treffen mit einem Vertreter des Unternehmens – in der Regel in der Wohnung des Anrufenden – stattfinden muss. Diese Treffen enden jedoch selten mit der Vermittlung des gewünschten Kontaktes, sondern mit einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft in einem so genannten Freizeitclub mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr. Zwar wird dem neuen Mitglied zugesichert, regelmäßig mit passenden Kontakten versorgt zu werden. Diese Kontaktvorschläge entsprechen aber höchst selten den Vorstellungen des Betroffenen, denn die vermittelten Personen sind entweder schon wieder liiert oder passen hinsichtlich des Alters oder Wohnorts in keiner Weise zum Suchenden. Sich vorzeitig von dem Vertrag zu lösen, gestaltet sich äußerst schwierig.

Unser Tipp: Die Anzeigen von Partnervermittlungsinstituten sind selten auf echte Partnervermittlungen ausgerichtet. Sollten aufgrund solcher Anzeigen Vertreter zu Besuch kommen, überlegen Sie sehr gründlich, ob Sie die Risiken und Kosten eines Vertrages mit einem Partnervermittlungsinstitut auf sich nehmen möchten! Wenn Sie auch nur die geringsten Bedenken haben, schließen Sie keinen Vertrag mit einem Institut ab. Bezahlen Sie bei einem solchen Geschäft niemals alles im Voraus! Haben Sie einen solchen Vertrag geschlossen und möchten diesen beenden, lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale beraten.

 

Für weitere Informationen:
Anja Offermann, Teamleiterin BS Stralsund

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Verfahren gegen Unternehmen der primaholding-Gruppe: Erste Erfolge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Anbieter primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht. Jetzt sind mit den beiden Anbietern erste Vergleiche gelungen. Die Verhandlungen gehen weiter, auch beim Schwesterunternehmen nowenergy.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom GmbH: Verwirrung und Ärger um Angebote und Schadensersatz

Zahlreiche Verbraucher:innen werden von der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zum Abschluss eines neuen Festnetztarifs angeschrieben. Viele melden sich wegen Problemen und Schadensersatzforderungen bei den Verbraucherzentralen, die rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind.