Datenabgleich durch den Beitragsservice

In diesem Jahr wird durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk ein Datenabgleich aller volljährigen Bürger mit den Meldeämtern durchgeführt. Stichtag ist der 6. Mai 2018.

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In diesem Jahr wird durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk ein Datenabgleich aller volljährigen Bürger mit den Meldeämtern durchgeführt.  Stichtag ist der 6. Mai 2018.

Welche Daten werden übermittelt?
Die Meldeämter sind befugt, die jeweiligen Namen, Adresse, Familienstand und Geburtsdatum sowie den Tag des Einzugs in die Wohnung an den Beitragsservice mitzuteilen. Ist Ihre Wohnung bereits angemeldet, so löscht der Service Ihre Daten unmittelbar wieder. Der Beitragsservice gleicht die Daten mit seinem Bestand ab. Alle Personen, die sich keiner angemeldeten Wohnung zuordnen lassen, erhalten Post - voraussichtlich ab Anfang Juli. Das betrifft auch Personen, bei denen der Partner oder Mitbewohner bereits den Beitrag entrichtet.

Was tun, wenn angemeldete Haushalte Post erhalten?
Aus Ihrem Haushalt zahlt eine Person den Rundfunkbeitrag? Reagieren Sie dennoch in jedem Fall. Teilen Sie dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person mit. Sie haben zwei Wochen Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren.

Wie reagiert der Beitragsservice, wenn Sie nicht antworten?
Sie erhalten in jedem Fall ein Erinnerungsschreiben. Bleiben Sie weiterhin untätig, erfolgt Ihre Anmeldung zum Rundfunkbeitrag automatisch. Zahlen Sie nicht, folgen Mahnungen, ein Festsetzungs- und gegebenenfalls ein Vollstreckungsbescheid.

Was passiert, wenn Sie nicht angemeldet sind?
Sie haben Post erhalten und aus Ihrer Wohngemeinschaft zahlt bisher noch niemand den Rundfunkbeitrag? Vermerken Sie das Datum des Einzuges auf dem Formular und senden Sie es zurück. Der Beitragsservice hat das Recht, Beiträge rückwirkend von Ihnen einzufordern.

Sie beziehen eine Sozialleistung oder haben einen Schwerbehindertenausweis?
Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung. Weisen Sie nach, dass Sie lückenlos z. B. Grundsicherung beziehen. Schicken Sie einen unterschriebenen Antrag plus Nachweise an den Beitragsservice. Versenden Sie diesen per Einschreiben mit Rückschein. Eine Befreiung ist auch rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich.

Fazit: Immer reagieren und die Beitragsnummer sowie den Namen mitteilen.
 

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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