Fake-Shops mit FFP2-Masken

Pressemitteilung vom
Tipps zum Erkennen von sogenannten „Schein-Shops“
Fake-shops Masken
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Tipps zum Erkennen von sogenannten „Schein-Shops“

Fast täglich gehen Anfragen bei der Verbraucherzentrale MV zu Fake-Shops ein. Nicht immer ist für den Verbraucher auf den ersten Blick zu erkennen, dass es sich um solche Shops handelt. Aktuell fallen z. B. Shops auf, die FFP2 Masken anbieten. Es handelt sich hier um die Internetseiten givenic.com und quantheco.com, die günstig FFPS-Masken und weitere „Covid19-Gesundheitstools“ anbieten. Gültige Zertifizierungen und hohe Qualitätsstandards werden von den Shops versprochen. Jedoch werden gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten, da es weder ein Impressum noch ausreichende Informationen zum Rücktrittsrecht gibt. Die Verbraucherzentrale informiert, welches die wichtigsten Erkennungszeichen von Fake-Shops sind:

  1. Es gibt keine oder kaum Kontaktmöglichkeiten zum Seitenbetreiber und die Unternehmeridentität ist unklar.
  2. Die Seiten des Shops sehen zwar ziemlich professionell aus; aber das Impressum ist unvollständig oder fehlt gänzlich.
  3. Im Browser fehlt in der Adresszeile das Kürzel „https://“ mit Vorhängeschloss.
  4. Alle Kundenbewertungen sind „sehr gut“ und erwecken den Eindruck, es handele sich um einen seriösen Shop.
  5. Von anfänglich mehreren Bezahlmöglichkeiten bleiben am Ende des Bestellvorgangs nur Vorauskasse, Direktüberweisung und Versand per Nachnahme möglich.
  6. Sonst sehr wertvolle Gütesiegel werden missbräuchlich verwendet.
  7. Der Bestellbutton ist falsch beschriftet (z. B. mit „einkaufen oder „weiter“).
  8. Mit der Beendigung des Bestellprozesses erhält der Verbraucher keine oder eine ungenügende Bestellbestätigung.
  9. Ratsam ist, nach Erfahrungsberichten von ehemaligen Kunden des Shops zu suchen und zu vergleichen.


Sollten Sie dennoch an einen Fake-Shop geraten sein, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Machen Sie einen Screenshot von der Internetseite, auf der Sie die Ware bestellt haben.
  • Heben Sie Mails mit dem Anbieter gut auf, in denen Sie den Anbieter auffordern, die Ware zu liefern.
  • Stellen Sie Strafanzeige. Das ist in Mecklenburg-Vorpommern auch online möglich.
  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank, dem Kreditinstitut oder dem Zahlungsdienstleister auf und bitten Sie um Rückerstattung.

 

Für weitere Informationen:
Katrin Schiller, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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