Gutschein oder Geld zurück?

Pressemitteilung vom
Gutschein oder Geld zurück? Verbraucherzentralen bieten kostenloses Online-Tool zu aktueller Rechtslage
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Abgesagte Veranstaltungen, geschlossene Fitnessstudios und mehr: Der interaktive Corona-Vertrags-Check beantwortet häufigste Verbraucherfragen

Aufgrund der Corona-Krise können Verbraucherinnen und Verbraucher zahlreiche Angebote nicht nutzen. Doch wer muss zahlen, wenn die Anbieter nicht leisten können? Und wann müssen Verbraucher sich mit Gutscheinen zufrieden geben? Die Rechtslage ist komplex und von aktuellen Entwicklungen geprägt. Das neue interaktive Tool der Verbraucherzentralen bietet Antworten auf die häufigsten Fragen rund um abgesagte Veranstaltungen, Käufe im Ladengeschäft, Kurse und andere Dienstleistungen. 

Seit letzter Woche ist klar: Verbraucher müssen sich für vor dem 8. März gekaufte Konzerttickets mit einem Gutschein zufrieden geben. Grund dafür ist eine aktuelle gesetzliche Änderung. Den für die Hochzeit gebuchten DJ müssen sie dagegen auch weiterhin grundsätzlich nicht bezahlen, die Vereinsmitgliedschaft schon. Denn was am Ende gezahlt werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab. Diese Situation führt zu zahlreichen Fragen. Auf den Webseiten der Verbraucherzentralen können Nutzer sich die wichtigsten Antworten für ihren Fall nun selbst generieren.

„Die Rechtslage ist für Verbraucher nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Änderungen unübersichtlich. Unser interaktives Angebot soll Nutzern Antworten zu den häufigsten Fragen bieten, ohne dass sie viel Zeit mit der Lektüre juristischer Texte verbringen müssen“, sagt Stephan Tietz, Jurist in der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

In manchen Fällen kann die interaktive Abfrage jedoch nicht helfen. „Wenn zahlreiche individuelle Faktoren eine Rolle spielen, ist es besser, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen“, so Tietz.

Der Corona-Vertrags-Check wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Bayern im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Hier geht es direkt zum Corona-Vertrags-Check.

Für weitere Informationen:
Stephan Tietz, Leiter Fachbereich Finanzdienstleistungen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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