Um die Folgen der Corona-Krise für Unternehmen der Veranstaltungs- und Freizeitbranche abzufedern, soll noch in dieser Woche eine Entscheidung darüber fallen, ob für ausfallende Konzerte, Sport- und Freizeit-Veranstaltungen zwingend nur noch Gutscheine ausgegeben werden sollen. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hält dies für problematisch und ungerecht. „Unser Verständnis für solche Pläne ist begrenzt. Insbesondere haben wir Zweifel, ob sich das geplante Gesetz überhaupt mit der Verfassung in Einklang bringen lässt“, sagt Dr. Jürgen Fischer, Vorstand der Verbraucherzentrale MV, der sich bereits an die Justizministerin des Landes gewandt hat. „Die Regelung setzt geltendes Recht außer Kraft und geht zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie tragen das volle Risiko, dass ein Veranstalter in der Zwischenzeit pleitegeht.“ Aufgrund zahlreicher Ausfälle ist das derzeit eine sehr naheliegende Gefahr.
Statt einer Rückzahlung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, sollen Betroffene nur ungesicherte Gutscheinen erhalten. Wichtiges Detail: Die Regelung soll für Ticketkäufe aus der Vergangenheit gelten. „Solche rückwirkenden Regelungen erfordern zwingende Gründe des Gemeinwohls. Die gibt es hier nicht“, so Fischer. „Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes.“ Und durch die Regelung würden nun gerade die Veranstalter profitieren, die fällige Überweisungen gezielt verzögert haben.
Zwar soll es eine Härtefallregelung geben, die ausnahmsweise zur Rückzahlung verpflichtet. Doch wie diese zu verstehen ist, bleibt unklar. „Es ist zu befürchten, dass die Härtefallklausel von den Verkäufern einfach ignoriert wird, wenn sie nicht eindeutig genug ist. Wir dürfen nicht vergessen: Die Branche hat sich in der Vergangenheit zum Teil wenig verbraucherfreundlich gezeigt und bis vor kurzem noch Geld dafür kassiert, dass Verbraucher ihr Ticket am eigenen Drucker auf eigenem Papier ausgedruckt haben“, erinnert Fischer.
Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer, Vorstand