Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen VW

Pressemitteilung vom
Am 1. November 2018 tritt ein wichtiges Gesetz für Verbraucher und Verbraucherverbände in Kraft. Ab diesem Tag ist es in Deutschland möglich, Musterfeststellungsklageverfahren durchzuführen.
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Am 1. November 2018 tritt ein wichtiges Gesetz für Verbraucher und Verbraucherverbände in Kraft. Ab diesem Tag ist es in Deutschland möglich, Musterfeststellungsklageverfahren durchzuführen. Das bedeutet, nicht mehr jeder Einzelne muss gegen ein Unternehmen klagen, wenn es zum Beispiel um Schadenersatz und andere Forderungen geht. Künftig können Verbraucherverbände Musterverfahren im Interesse einer Vielzahl von Verbrauchern anstreben. Erstmalig wird der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC Anfang November von diesem Recht Gebrauch machen und bereitet derzeit eine Klage gegen den VW-Konzern vor. Die erste Musterfeststellungsklage wird ab 1. November 2018 versuchen zu klären, ob und welche Schadenersatzansprüche den Käufern von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Seat, Skoda und Audi zustehen. „Die Klage kann verhindern, dass viele Schadensersatzansprüche von VW-Dieselfahrzeugbesitzern am Ende dieses Jahres verjähren oder Besitzer dieser Fahrzeuge eine Zwangsstilllegung befürchten müssen“, erklärt Matthias Wins, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale in Rostock.

Die Verbraucherzentralen vor Ort übernehmen demnächst den Part Beratung derjenigen Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen möchten. Wer von den Ergebnissen des künftigen Verfahrens profitieren will, sollte sich zunächst vergewissern, ob das genutzte Dieselfahrzeug über einen Motor des Typs EA 189 verfügt. Man schätzt, dass das auf mehrere zehntausend Fahrzeuge in Mecklenburg-Vorpommern zutrifft. Wichtig ist auch die Frage, ob das betreffende Fahrzeug im Zuge des Dieselskandals schon von einer amtlichen Rückrufaktion betroffen war.

Konkret wird es für Verbraucher, wenn das zuständige Gericht die Klage annimmt und das Bundesamt der Justiz das Register zu diesem Verfahren eröffnet. Das wird frühestens Mitte November 2018 der Fall sein. Dann können sich Verbraucher dort online registrieren lassen. Sie  und nur sie profitieren dann von der gerichtlichen Entscheidung, ohne Kostenrisiko und ohne eigenes Mitwirken.

Die Verbraucherzentrale MV wird dazu rechtzeitig Beratungen anbieten. Etwa zu den Fragen wer sich an der Klage wann und wie beteiligen kann. Was ist Besitzern anderer Dieselfahrzeuge und anderer Hersteller zu raten? Wie läuft die Musterfeststellungsklage ab? Was sind die Vor- und Nachteile einer Musterfeststellungsklage? Wie geht es nach einem Urteil weiter? 

Einen Überblick bietet die Internetplattform www.musterfeststellungsklagen.de . Wer an laufenden Informationen zu diesem Thema interessiert ist und sich an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligen möchte, schickt eine anonyme Email mit dem Betreff „VW“ an klage@verbraucherzentrale-mv.eu . Die Emailadressen werden nicht weitergegeben.

Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer, Vorstand

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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