Wenn das Weihnachtsgeschenk kein Volltreffer war

Das falsche Computerspiel oder unnütze Küchenmaschinen: Nicht immer trifft man beim Weihnachtsgeschenk die richtige Wahl. Lesen Sie unsere Tipps, wie man Enttäuschungen unterm Weihnachtsbaum und Ärgernisse beim Umtausch vermeiden kann.
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Das falsche Computerspiel oder unnütze Küchenmaschinen: Nicht immer trifft man beim Weihnachtsgeschenk die richtige Wahl. Lesen Sie unsere Tipps, wie man Enttäuschungen unterm Weihnachtsbaum und Ärgernisse beim Umtausch vermeiden kann.

Umtausch - Trifft das Geschenk partout nicht den Geschmack des Beschenkten oder lag es gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum, haben Käufer keineswegs automatisch ein Umtauschrecht. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Reklamation - Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss klemmt, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen.

Rechte des Händlers - Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis der fehlerhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.

Vorteile für Kunden - Kommt es wegen eines Mangels zum Streit, muss innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf der Händler beweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. Der Händler muss beweisen, dass der Defekt an der Ware verursacht wurde, nachdem der Käufer sie erhalten hat - etwa durch falsche Bedienung. Auch das ist Musik für Kundenohren: Bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer.

Gutschein - Wer mit einem Gutschein beschenkt wurde, muss darauf achten, wann die Frist zur Einlösung endet. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt in der Regel eine Frist von drei Jahren.

Kauf im Internet - Wurde das Präsent im Internet gekauft, ist die Rückgabe einfacher. Fast jeder im Internet geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Widerrufen (und die Ware zurückschicken) kann man auch, wenn einem der Artikel nicht gefällt. Wichtig ist aber, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.


Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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