Widerruf beim Messekauf?

Pressemitteilung vom
Egal ob Wein vom Großhändler oder neue Töpfe – eine Vielzahl von „Neuheiten“ und „Schnäppchen“ kann man auf einer Messe kaufen. In vielen Fällen wird den Besuchern erst zu Hause bewusst, dass sie die Ware nicht benötigen oder diese nicht ihren Vorstellungen entspricht.
Messebesucher
Messebesucher
Off

Egal ob Wein vom Großhändler oder neue Töpfe – eine Vielzahl von „Neuheiten“ und „Schnäppchen“ kann man auf einer Messe kaufen. In vielen Fällen wird den Besuchern erst zu Hause bewusst, dass sie die Ware nicht benötigen oder diese  nicht ihren Vorstellungen entspricht. Früher galt der Grundsatz: Kein Widerruf für Messegeschäfte. Heute lohnt es sich, im Einzelfall etwas genauer hinzusehen.

„Ein Widerrufsrecht steht Ihnen zum Beispiel zu, wenn Sie vom Händler in einiger Entfernung des Messestandes persönlich angesprochen und zum Messestand geführt werden, wo dann der Vertrag abgeschlossen wird“, erklärt Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale MV. „Oder es werden Ihnen am Stand Waren angeboten, die mit der Messe nichts zu tun haben, wie zum Beispiel Zeitschriften-Abos auf der Grünen Woche. Auch hier besteht ein Widerrufsrecht.“

Aber Achtung! Hat der Unternehmer regelmäßig einen Stand auf der Messe, besteht kein Widerrufsrecht und Sie sind an den Vertrag gebunden.

Unser Tipp: Nutzen Sie Messen vorzugsweise zur Information und Unterhaltung. Schließen Sie Verträge nur, wenn Sie sich ganz sicher sind. Wollen Sie ein Produkt erwerben, achten Sie darauf, dass der Vertrag eine Widerrufsbelehrung enthält.

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.