Kurze Tipps fürs Onlineshopping

Pressemitteilung vom
Wer nicht in der Großstadt wohnt oder auch sonst nicht der Freund des Einkaufens im Geschäft ist, nutzt meist das Internet zum Online-Shopping. Doch auch hier lauern einige Gefahren.
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Wer nicht in der Großstadt wohnt oder auch sonst nicht der Freund des Einkaufens im Geschäft ist, nutzt meist das Internet zum Online-Shopping. Doch auch hier lauern einige Gefahren. Folgende Tipps der Verbraucherzentrale sollte man beachten:

  1. Da es sich beim Onlineshopping um Verträge des Fernabsatzgesetzes handelt, beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage. Einige Online-Marktplätze verlängern aus Kulanz diese Widerrufsfrist. Im Anschluss an die 14 Tage für den schriftlichen Widerruf, haben Sie erneut 14 Tage Zeit, um die Ware zurückzusenden.

    Beispiel: Sie haben zwei Hosen auf einmal bestellt. Geliefert werden diese aber getrennt, da die zweite erst einen Monat später lieferbar ist. In diesem Fall läuft die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der zweiten Ware. Sie können die erste, sofort gelieferte Hose, noch nach einem Monat und 14 Tagen widerrufen.
     
  2. Nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gilt das Widerrufsrecht  sogar bei probegeschlafenen Matratzen. Ebenso sind getragene Bikinis oder Schuhe aller Art nicht vom Widerruf ausgeschlossen.

    Was Sie jedoch beachten sollten: Unter Umständen müssen Sie einen so genannten Wertersatz leisten, wenn Sie die Sache genutzt haben. In diesem Fall wird Ihnen nicht der volle Kaufpreis erstattet. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine korrekte Belehrung des Händlers über diesen Wertersatz.
     
  3. Auch, wenn Ihnen die mitgeschickte Originalverpackung fehlt, kann die Ware im Rahmen des Widerrufs zurückgeschickt werden. Die häufig verwendete AGB-Klausel „Rücksendung nur in Originalverpackung“ ist unwirksam. Haben Sie also den Karton des online bestellten Mixers oder der Turnschuhe nicht mehr, können Sie die Waren auch in einem anderen Karton zurücksenden, ohne dass der Kaufpreis gemindert werden darf.

    Eine Ausnahme besteht lediglich in dem Fall, wenn die Verpackung Teil eines Produktes ist. So trifft dies bei einer hochwertigen Uhr oder einer exklusiven Krawatte zu. Hier dürfen Sie zwar auch widerrufen, müssen aber mit Abzügen bei einer fehlenden Verpackung rechnen.

     

Für weitere Informationen:
Katrin Schiller, Beraterin der Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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