269,46 Euro für eine Gewinnspielteilnahme?
Derzeit flattern ominöse Inkassoforderungen in die Briefkästen einiger Rostocker Verbraucher. Die Corbu Trading Inkasso AG ist laut eigener Aussage bevollmächtigt worden, noch ausstehende Geldforderungen von vermeintlichen „Gewinnspielern“ einzufordern. Rechtschreibung und Grammatik des Schreibens sind fehlerhaft.
Den konkreten Auftraggeber gibt die Corbu Trading nicht an, nur dass noch offene Kosten aus einem Dienstleistungsvertrag „Top 100 Gewinnspiele / Lottogewinnzentrale-49“ bestehen sollen. „Letztmalig“ werden die Verbraucher zur Zahlung von insgesamt 269,46 EUR auf ein belgisches Konto aufgefordert.
Bei Nichtzahlung droht die Corbu Trading Inkasso AG mit weiteren unangenehmen Folgen wie unter anderem einer Zwangsvollstreckung und Einträgen in Schuldnerverzeichnisse. Nur mit einer Überweisung der Forderung innerhalb von sieben Tagen und der Rücksendung eines Dokumentes mit dem Titel „Kündigungs-Belegen“ an eine Faxnummer bzw. Email-Adresse könne man dies abwenden. Unter der angegebenen Telefonnummer mit der Landesvorwahl 0044 erreicht man jedoch niemanden.
Die Corbu Trading Inkasso AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister registriert und darf damit in Deutschland keine Inkassodienstleistungen anbieten oder durchführen.
Ihre Verbraucherzentrale rät:
- Zahlen Sie nicht voreilig, sondern prüfen Sie das Schreiben.
- Lassen Sie sich nicht durch Drohgebärden verunsichern.
- Geben Sie keine weiteren Daten bekannt, indem Sie das Kündigungs-Formular ausgefüllt zurücksenden.
- Sind Sie unsicher, lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale M-V beraten.
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock