Was hat das Kündigungsschutzgesetz damit zu tun?
Inkassoforderungen wegen angeblicher Gewinnspielbeteiligungen finden zurzeit viele Menschen in ihren Briefkästen vor. Ganz aktuell sind Mahnungen und sogenannte „Kündigungsbestätigungsanschreiben“ von einem Absender, der sich als INKASSO MANAGMENT mit Sitz in der Schweiz ausgibt und in fettgedruckter roter Schrift auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beruft. Aber Achtung: Beim Kündigungsschutzgesetz geht es um Arbeitsrecht und nicht um die Kündigung von Gewinnspielteilnahmen. Gefordert wird ein Betrag von 372,60 Euro, ein vorgedruckter Überweisungsträger liegt „praktischerweise“ gleich dabei, gedroht wird mit einer Vorpfändung und Sperrung des Kontos. Wer das Schreiben weiter aufmerksam liest, sieht, dass die Schweizer Postanschrift unvollständig ist, der geforderte Betrag auf ein Konto von „NT Rösner Dienstleistungen“ in Finnland überwiesen werden soll, und findet zudem noch eine ganze Reihe von Rechtschreibfehlern.
Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale MV rät:
Zahlen Sie nicht voreilig, sondern prüfen Sie Inkassoforderungen immer gründlich.
Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich beraten.
Das Schreiben vom sogenannten „INKASSO MANAGMENT“ finden Sie zum Vergleich rechts unter "Download zum Thema".
Bei dieser Forderung handelt es sich um den Versuch, ahnungslose Verbraucher abzuzocken.
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock