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Was verärgerte Kunden jetzt tun können.
Bei der Verbraucherzentrale häufen sich Beschwerden. Die Lieferung der angekündigten Playstation 5 kann von den Anbietern nicht eingehalten werden. Bereits Ende September bestellten und bezahlten viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Geliefert werden sollte am 19. November 2020, doch Fehlanzeige. Die Händler reagieren kaum auf Nachfragen, vertrösten verärgerte Kunden auf Januar. Was können diese tun?
Viele Verbraucher sind verärgert über den verschobenen Liefertermin der Gaming-Konsole. Einige hatten extra Urlaub genommen, um das Paket am 19. November in Empfang nehmen zu können.
Was Kunden jetzt tun können:
- Wenden Sie sich an den Händler. Der ist Ihr Ansprechpartner, nicht der Hersteller. Setzen Sie eine 14-tägige Frist zur Lieferung.
- Buchen Sie die Zahlung nicht kommentarlos zurück. Vor allem nicht, wenn Sie mit PayPal bezahlt haben. Der Dienstleister hat das Geld direkt an den Verkäufer weitergeleitet und damit seinen Teil des Vertrags erfüllt.
- Reagiert der Anbieter nicht, können Sie in einem nächsten Schritt vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.
- Vorsicht: Wer lieber bei einem anderen Händler bestellen möchte, kann leicht auf Fake-Shops hereinfallen.
- Haben Sie extra Urlaub genommen? Für diesen Fall gibt es keinen Schadensersatz. Die Rechtsprechung sagt: Es handelt sich um eine Unannehmlichkeit, die Kunden hinnehmen müssen.
Für weitere Informationen:
Sylke Sielaff, Beraterin