Jeder volljährige Bürger mit eigenem Wohnsitz ist verpflichtet, sich beim Beitragsservice anzumelden und den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Grundsätzlich genügt es, wenn sich eine in der Wohnung gemeldete Person anmeldet. Leben Mehrere zusammen, dann sollten sich diese unter Angabe aller Beitragsnummern beim Beitragsservice melden. Denn dieser kann nicht wissen, wer mit wem in einer Wohnung lebt und ob sich hinter der Adresse ein Ein- oder Mehrfamilienhaus oder sogar ein großer Wohnkomplex befindet.
Fällig wird ein fester Betrag von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat. Ein Problem dabei ist der Zahlungsrhythmus, denn vorgesehen sind nur vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen. Das Geld muss in der Mitte von drei Monaten beim Beitragsservice sein. Einige Verbraucher richten trotzdem einen monatlichen Dauerauftrag ein, weil sie lieber jeden Monat 17,50 Euro zahlen als alle drei Monate 52,50 Euro. In diesem Fall kommen jedoch acht Euro Mahngebühren pro Vierteljahr hinzu – ärgerlich für die Betroffenen. Dem können sie nur entgehen, wenn sie einmalig einen Monatsbetrag mehr zahlen.
Diese und weitere Fragen zum Rundfunkbeitrag beantwortet die Verbraucherzentrale. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 0381 208 70 50.
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Leiterin Fachbereich Recht