Rundfunkbeitrag Monatliche Zahlung kostet zusätzlich Geld

Pressemitteilung vom
Jeder volljährige Bürger mit eigenem Wohnsitz ist verpflichtet, sich beim Beitragsservice anzumelden und den Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Icon weiß: Digitale Welt
Off

Jeder volljährige Bürger mit eigenem Wohnsitz ist verpflichtet, sich beim Beitragsservice anzumelden und den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Grundsätzlich genügt es, wenn sich eine in der Wohnung gemeldete Person anmeldet. Leben Mehrere zusammen, dann sollten sich diese unter Angabe aller Beitragsnummern beim Beitragsservice melden. Denn dieser kann nicht wissen, wer mit wem in einer Wohnung lebt und ob sich hinter der Adresse ein Ein- oder Mehrfamilienhaus oder sogar ein großer Wohnkomplex befindet.

Fällig wird ein fester Betrag von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat. Ein Problem dabei ist der Zahlungsrhythmus, denn vorgesehen sind nur vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen. Das Geld muss in der Mitte von drei Monaten beim Beitragsservice sein. Einige Verbraucher richten trotzdem einen monatlichen Dauerauftrag ein, weil sie lieber jeden Monat 17,50 Euro zahlen als alle drei Monate 52,50 Euro. In diesem Fall kommen jedoch acht Euro Mahngebühren pro Vierteljahr hinzu – ärgerlich für die Betroffenen. Dem können sie nur entgehen, wenn sie einmalig einen Monatsbetrag mehr zahlen.

Diese und weitere Fragen zum Rundfunkbeitrag beantwortet die Verbraucherzentrale. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 0381 208 70 50.

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Leiterin Fachbereich Recht

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.