Die lang erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag liegt vor. Grundsätzlich ist der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß. In einem Punkt hat das Bundesverfassungsgericht jedoch eine Korrektur gefordert.
Hintergründe
Hatte das Bundesverwaltungsgericht vor kurzem noch entschieden, dass Verbraucher auch für Zweit- oder Ferienwohnungen bzw. Datschen Rundfunkbeiträge entrichten müssen, hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr klargestellt, dass eine doppelte Belastung nicht verfassungsgemäß ist.
Betroffene konnten in aller Regel bislang lediglich eine saisonale Abmeldung für ihre Datsche bzw. Laube außerhalb einer Kleingartenanlage beantragen. Für Zweit- und Ferienwohnungen war auch eine saisonale Abmeldung nicht möglich und somit ein weiterer Rundfunkbeitrag neben der Hauptwohnung zu entrichten. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, die Regelungen an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen.
Was bedeutet dies für den Verbraucher?
Verbraucher können aber auch bereits jetzt tätig werden. Die Verfassungsrichter stellten klar, dass Betroffene bis zur Gesetzesänderung einen Antrag auf Abmeldung für ihre Zweitwohnung bzw. Datsche stellen können. Dies ist grundsätzlich auch rückwirkend für die letzten drei Jahre möglich, außer es bestehen bestandskräftige Beitragsbescheide. Wenn die Beiträge bereits bezahlt worden sind, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung.
Beratung rund um die Rundfunkgebühren gibt es kostenfrei in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale MV in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Güstrow.
Für weitere Informationen:
Stephan Tietz, Berater