Studenten-WGs aufgepasst – Rundfunkbeitrag mit Tücken

Pressemitteilung vom
Der Semesterbeginn naht und sowohl für Studienanfänger als auch für „alte Hasen“ bestehen beim Rundfunkbeitrag einige Hindernisse, die es zu umfahren gilt.
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Der Semesterbeginn naht und sowohl für Studienanfänger als auch für „alte Hasen“ bestehen beim Rundfunkbeitrag einige Hindernisse, die es zu umfahren gilt.

Besonders für Studenten sind WGs eine interessante Wohnalternative. Unter anderem weil sich auf diesem Wege auch Miete und Kosten sparen lassen. Beim Rundfunkbeitrag ist dies jedoch nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag.

Im Fall von Anja S. aus Rostock meldete sich der Hauptmieter der WG beim Beitragsservice an. Da es sich um einen BAföG-Empfänger handelte, beantragte dieser eine Befreiung, welche auch erteilt wurde. Anja und ein weiterer Mitbewohner gingen davon aus, dass somit alles seine Richtigkeit hat. Nach ca. drei Jahren, Anja war bereits seit einem Jahr aus der WG ausgezogen, meldete sich jedoch der Beitragsservice und verlangte von ihr die vollständige Zahlung der Rundfunkbeiträge für die Zeit, die sie in der WG gewohnt hat.

Da der Rundfunkbeitrag, der grundsätzlich für jede Wohnung anfällt, von allen Bewohnern geschuldet wird, müssen nur die Bewohner nichts bezahlen, die eine Befreiung in Anspruch nehmen können. Eine Befreiung als BAföG-Empfänger gilt stets nur für die jeweilige Person und erstreckt sich nie automatisch auf die anderen Mitbewohner. Für den Fall, dass man nachträglich vom Beitragsservice in Anspruch genommen wird, kann man sich ausnahmsweise rückwirkend befreien lassen. Für einen solchen Fall sollte man daher die BAföG-Bescheide aufbewahren.

Im Fall von Anja, die kein BAföG bekam, bedeutete dies, dass sie zahlungspflichtig war. Zwar hätte sie die Hälfte von dem anderen Mitbewohner, der ebenfalls kein BAföG bekam, einfordern können, dieser war inzwischen jedoch auch umgezogen und nicht mehr auffindbar. Anja blieb daher allein auf den Kosten sitzen.

Wichtig: Studenten in Wohngemeinschaften sollten daher nicht erst bei einem Schreiben des Beitragsservice ihre Zahlungspflicht klären, sondern schon beim Einzug in eine WG, um später nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Leiterin Fachbereich Recht

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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