Studenten-WGs aufgepasst – Rundfunkbeitrag mit Tücken

Pressemitteilung vom
Der Semesterbeginn naht und sowohl für Studienanfänger als auch für „alte Hasen“ bestehen beim Rundfunkbeitrag einige Hindernisse, die es zu umfahren gilt.

Off

Der Semesterbeginn naht und sowohl für Studienanfänger als auch für „alte Hasen“ bestehen beim Rundfunkbeitrag einige Hindernisse, die es zu umfahren gilt.

Besonders für Studenten sind WGs eine interessante Wohnalternative. Unter anderem weil sich auf diesem Wege auch Miete und Kosten sparen lassen. Beim Rundfunkbeitrag ist dies jedoch nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag.

Im Fall von Anja aus Rostock meldete sich Arne, der Hauptmieter der WG, beim Beitragsservice an. Da es sich um einen BAföG-Empfänger handelte, beantragte dieser eine Befreiung, welche auch erteilt wurde. Anja und ein weiterer Mitbewohner Sascha gingen davon aus, dass somit alles seine Richtigkeit hat. Nach ca. drei Jahren, Anja war bereits seit einem Jahr aus der WG ausgezogen, meldete sich jedoch der Beitragsservice und verlangte von ihr die vollständige Zahlung der Rundfunkbeiträge für die Zeit, die sie in der WG gewohnt hat.

Da der Rundfunkbeitrag, der grundsätzlich für jede Wohnung anfällt, von allen Bewohnern geschuldet wird, müssen nur die Bewohner nichts bezahlen, die eine Befreiung in Anspruch nehmen können. Eine Befreiung als BAföG-Empfänger gilt stets nur für die jeweilige Person, hier also Arne, und erstreckt sich nie automatisch auf die anderen Mitbewohner Anja und Sascha.

Für den Fall, dass man nachträglich vom Beitragsservice in Anspruch genommen wird, kann man sich ausnahmsweise rückwirkend befreien lassen, wenn man BaföG erhalten hat. Für einen solchen Fall sollte man daher die BAföG-Bescheide aufbewahren.

Im Fall von Anja, die kein BAföG bekam, bedeutete dies, dass sie zahlungspflichtig war. Zwar hätte sie die Hälfte von Sascha, der ebenfalls kein BAföG bekam, einfordern können, dieser war inzwischen jedoch auch umgezogen und nicht mehr auffindbar. Anja blieb daher allein auf den Kosten sitzen.

Wichtig: Studenten in Wohngemeinschaften sollten daher nicht erst bei einem Schreiben des Beitragsservice ihre Zahlungspflicht klären, sondern schon beim Einzug in eine WG, um später nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.

 

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Leiterin Fachbereich Recht

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.