„Neueröffnung Teppichwäscherei Schwerin“ leuchtet die knallgelbe Werbeanzeige. Die Anzeige verspricht einen Wasch- und Reparaturservice, mit kostenlosem Abhol- und Bringe-Service im Umkreis von 100 km.
Es scheint ein attraktives Angebot zu sein. Ein Besuchstermin wird vereinbart, die Teppiche besichtigt und leider viel zu schnell auch ein verbindlicher Auftrag für die Reinigung oder Reparatur unterschrieben. Nur hat der vereinbarte Preis nichts mehr mit einem Schnäppchen zu tun. Oft geht es um mehrere hundert oder gar um tausend Euro! Schon Minuten später – die Teppiche haben gerade das Haus verlassen – kommt bei vielen Verbrauchern das böse Erwachen. Der Preis erscheint überzogen. Lohnt die Reinigung überhaupt oder war es Abzocke? Die Teppiche werden erst zurückgegeben, wenn die Rechnung vollständig bezahlt wurde. Was kann in dieser Situation unternommen werden? Kann ich den Vertrag rückgängig machen?
Da es sich hier in aller Regel um Verträge handelt, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, können diese widerrufen werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsinformation erfolgt meist nicht. Dann braucht der Teppichbesitzer nichts zu zahlen, sollte auch die Leistung bereits erbracht sein.
Um Ärger aus dem Weg zu gehen, hilft nur, sich nicht zu übereilten Vertragsschlüssen – trotz blumiger Werbeversprechen – hinreißen zu lassen. Eine seriöse Firma kommt auch ein zweites Mal. Der Rat der Verbraucherzentrale ist eindeutig: Keine übereilten Vertragsschlüsse!
Für weitere Informationen:
Sylke Sielaff, Beraterin Beratungsstelle Schwerin