Unzufrieden nach Möbelkauf?

Pressemitteilung vom
Wohnzimmer neu tapeziert, Teppichboden frisch verlegt und die Vorfreude auf das passend dazu ausgesuchte Sofa ist groß. Aber was tun, wenn nach der Lieferung nicht alles den Erwartungen entspricht?
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Was ist ein Reklamationsgrund, was eine warentypische Produkteigenschaft?

Wohnzimmer neu tapeziert, Teppichboden frisch verlegt und die Vorfreude auf das passend dazu ausgesuchte Sofa ist groß. Aber was tun, wenn nach der Lieferung nicht alles den Erwartungen entspricht?

Bei fehlerhaften Möbelstücken, also wenn z. B. der Bezugsstoff des neuen Sofas eingerissen ist, gelten gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Der Käufer kann dann vom Verkäufer die Reparatur oder im Rahmen einer Nachlieferung das defekte Sofa gegen ein neues, mangelfreies austauschen lassen.

Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn man sich über Dinge ärgert, wie Falten im Bezug oder Kuhlen in der Sitzfläche bei legeren, d. h. nicht straff gespannten Polstern. Hierbei handelt es sich in der Regel um warentypische Eigenschaften, die kein Grund für eine Beanstandung sind. Das gilt auch, wenn sich nach einiger Zeit Knötchen im Stoff oder glänzende Stellen auf der Sitzfläche, sogenannte Sitzspiegel bilden.

Orientierung im Dschungel von Begriffen wie Nacherfüllung, Gewährleistungsfrist, Rücktrittsrecht oder Schadensersatz beim Möbelkauf sowie Musterbriefe gibt es auf der Internetseite der VZMV.

Für weitere Informationen:
Katrin Schiller, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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