Vertragsschluss im Supermarkt - Welcher Preis gilt!

Pressemitteilung vom
Jede Woche flattern Werbeblätter der Supermärkte mit vielerlei Angeboten und Sonderpreisen in den Briefkasten. Wie aber steht es um den Rechtsanspruch auf diese Preise? Was, wenn an der Kasse ein ganz anderer Preis eingescannt wird?

Jede Woche flattern Werbeblätter der Supermärkte mit vielerlei Angeboten und Sonderpreisen in den Briefkasten. Wie aber steht es um den Rechtsanspruch auf diese Preise? Was, wenn an der Kasse ein ganz anderer Preis eingescannt wird?

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Wichtig zu wissen: Der Kaufvertrag kommt an der Kasse zustande. Einen Anspruch, die Ware zu dem am Regal oder auf dem Produkt ausgezeichneten Preis zu kaufen, hat der Verbraucher nicht. Tippt also die Kassiererin einen höheren Preis als den ausgezeichneten ein, kann der Verbraucher nicht den niedrigeren verlangen. Er muss das Produkt aber auch nicht zu dem höheren Preis kaufen.

Bei den vielen Sonderpreisen oder Angeboten, z. B. im Lebensmittelbereich, fällt es jedoch schwer, an der Kasse alle Preise sofort zu überprüfen. Zumal die Verkäuferin, schnell abkassieren möchte oder der nächste Kunde drängelt.

Wie können Sie trotzdem die Preise kontrollieren? Von einem guten Supermarkt kann man erwarten, dass der Verbraucher die Möglichkeit der Prüfung der eingescannten Preise schon erhält, wenn die Kassiererin die Waren über das Band zieht. Am einfachsten ist dies möglich, wenn ein ausreichend großes und helles Display die tatsächlichen Preise gut einsehbar für den Kunden anzeigt.

Ist der Vergleich nicht möglich bzw. wird er durch den Kunden versäumt, empfiehlt sich zumindest die Kontrolle anhand des Kassenzettels im unmittelbaren Anschluss an die Bezahlung der Ware. Wird erst jetzt oder sogar erst nach dem Auspacken der Ware zu Hause festgestellt, dass die Verkäuferin einen anderen Preis kassiert hat, als den beworbenen oder am Regal ausgezeichneten, empfiehlt es sich, das Unternehmen unverzüglich auf seinen Fehler hinzuweisen. Ein seriöses Unternehmen wird den Betrag gegen Rückgabe der Ware zurückzahlen.


Für weitere Informationen:

Wiebke Cornelius

Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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